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Ziele der Kriminalpolitik
1. "Vergeltung" oder "Sühne" einer "Schuld": Schuldhaft begangene Rechtsverletzung wird durch Zufügung eines Strafübels ausgeglichen.
2. Spezialprävention: den Täter von weiteren Straftaten abhalten.
Varianten:
- Individuelle ...
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Ziele der Kriminalpolitik
1. "Vergeltung" oder "Sühne" einer "Schuld": Schuldhaft begangene Rechtsverletzung wird durch Zufügung eines Strafübels ausgeglichen.2. Spezialprävention: den Täter von weiteren Straftaten abhalten.
Varianten:
- Individuelle Abschreckung: "Denkzettel" = Abschreckung vor weiteren Straftaten.
- Resozialisierung: Wiedereingliederung in die "normale" Gesellschaft
- Sicherung: von weiteren Straftaten durch "Verwahrung" abhalten.
3. Generalprävention: allgemeine Vorbeugung
4. Vereinigung mehrerer Strafzwecke: Ausgewogenes Verhältnis der vorherigen Punkte.
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