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Ziele der Kriminalpolitik 1. "Vergeltung" oder "Sühne" einer "Schuld": Schuldhaft begangene Rechtsverletzung wird durch Zufügung eines Strafübels ausgeglichen. 2. Spezialprävention: den Täter von weiteren Straftaten abhalten. Varianten: - Individuelle ...
Anzahl Wörter: 64 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: Erziehung -  Schultyp: Gymnasium Jgst. 12Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
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Ziele der Kriminalpolitik

1. "Vergeltung" oder "Sühne" einer "Schuld": Schuldhaft begangene Rechtsverletzung wird durch Zufügung eines Strafübels ausgeglichen.

2. Spezialprävention: den Täter von weiteren Straftaten abhalten.
Varianten:
- Individuelle Abschreckung: "Denkzettel" = Abschreckung vor weiteren Straftaten.
- Resozialisierung: Wiedereingliederung in die "normale" Gesellschaft
- Sicherung: von weiteren Straftaten durch "Verwahrung" abhalten.

3. Generalprävention: allgemeine Vorbeugung

4. Vereinigung mehrerer Strafzwecke: Ausgewogenes Verhältnis der vorherigen Punkte.

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