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Jugendstrafrechtspflege im Überblick
"Jugendstrafrechtspflege": Rechtsprechung durch die Jugendstrafgerichte und Durchführung gerichtlicher Maßnahmen.
Organe der Jugendstrafrechtspflege
Gerichte (besondere Gerichte für Jugendliche):
- Jugendgericht: ...
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Jugendstrafrechtspflege im Überblick
"Jugendstrafrechtspflege": Rechtsprechung durch die Jugendstrafgerichte und Durchführung gerichtlicher Maßnahmen.Organe der Jugendstrafrechtspflege
Gerichte (besondere Gerichte für Jugendliche):- Jugendgericht: weniger schwere Delikte (zu erwartendes Strafmaß max. ein Jahr Jugendstrafe)
- ansonsten: Jugendschöffengericht (beide beim Amtsgericht angesiedelt).
- bei Berufung wird die Jugendkammer des Landgerichts erneut verhandeln und entscheiden.
- Jugendkammer: Schwere Straftaten (Berufung nicht mögl., jedoch Revision beim BGH)
- Zivilgericht: private Folgen einer Straftat (Schadensersatz oder Schmerzensgeld) werden verhandelt (nicht mehr Gegenstand der Strafrechtspflege)
- Vormundschaftsgericht: entscheidet über Trennung eines Kindes von den Eltern
Staatsanwaltschaft: Hauptaufgabe ist die Strafverfolgung. Bei Jugendstraftaten sind i.d.R.
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