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Wirtschaftliche Bildung Rechtskunde & Staatsbürgerschaftskunde Einführung Planen und Steuern Aufgaben der Planung: Planen ist das systematische Festlegen von Zielen, des Ablaufs und der dafür notwendigen Mittel. Steuern: Steuern ist das Veranlassen, ...
Anzahl Wörter: 5.221 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: BWL -  Schultyp: Universität Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbar
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Wirtschaftliche Bildung Rechtskunde & Staatsbürgerschaftskunde

Gliederung

  • Einführung
    • Planen und Steuern
    • Budgetierung
    • 2. Rechtsformen von Betrieben
  • Finanzierung und Finanzmanagement
    • Begriffe und Charakteristika
    • Innenfinanzierung
    • Außenfinanzierung
    • Finanzplanung
    • Umsatzsteuer
    • Erfolgskonten
    • Der Kontorahmen
  • Kostenrechnung
    • Historische Entwicklung
    • Begriffe und Gliederung der Kosten

Einführung

Planen und Steuern

Aufgaben der Planung:
Planen ist das systematische Festlegen von Zielen, des Ablaufs und der dafür notwendigen Mittel.

Steuern:
Steuern ist das Veranlassen, Überwachen und Sichern der Planung in Hinblick auf die geplanten Ziele.

Budgetierung

Marktentwicklung beachten Budgetunterteilung in:
1. Verkaufsbudget (wichtigstes)
2. Produktionsbudget
3. Personalbudget
4. Kostenstellenbudget
5. Finanzbudget

Zeitliche Wirkungshierarchie:
Je kürzer die Intervalle der Kontrolle, desto genauer wird die Vorkalkulation.

1. bzw. Unterste Ebene:
- kurzfristig: Einnahmen, Ausgaben
- wenn kein Geld zur Verfügung steht: Rechnungen nicht bezahlbar, was zum Konkurs führt

2. Ebene:
Aufwand und Ertrag ergeben den Gewinn

3. Ebene:
- Marktorientiert (Marktposition), Kostenvorteil, Flexibilität und Schnelligkeit
- strategisches Erfolgspotential: Neuigkeit, Marktstärke (Ruf)
- Bei doppelter Produktion sinken die Produktionskosten um 20% (1000 Autos zu je 100.000 öS; 2000 Autos zu je 75.000 öS)
- Erfahrungskurve lässt auf diverse Dinge rückschließen.

4. Ebene:
Chancen, Gefahren (Kundenproblem und Gefahren):
Wenn Kundenproblem anders lösbar, werden bessere Produkte geschaffen (Innovationsrisiko)

2. Rechtsformen von Betrieben

Historische Entwicklung:
- Einzelunternehmen
- Zusammenschluss mehrerer Personen
- Teilung von Finanzierung und Mitarbeiter (Kg & stille Gesellschaften)
- Trennung zw. Finanzierung und führenden Personen

Kriterien der Auswahl:
- Haftung (Risiko-, Gewinnteilung)
- Leitungsbefugnis
- Finanzierungs- & Kreditwesen
- Aufwendung für die Rechtsform
- Gründungskosten
- Steuer
- Publizierungskosten

Rechtsformen von Betrieben:
- Einzelunternehmen (z.B.: Schuster)
- Personengesellschaften
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- Offene Erwerbsgesellschaft OEG
- Offene Handelsgesellschaft OHG
- Kommanditgesellschaft KG
- Stille Gesellschaft
- Kapitalgesellschaft
- Aktiengesellschaft
- Ges. m. b. H.
- Mischformen und Doppelgesellschaften
- GmbH. & CoKG
- Doppelgesellschaften
- Produktions - Kapitalgesellschaft
-Vertriebs - Personengesellschaft
- Genossenschaften
- Öffentliche Betriebe

Einzelunternehmen:
- ursprüngliche Form und überwiegender Teil der Unternehmen
- alleinige Leitungs- und Entscheidungsbefugnis
und
- geringe Gründungskosten
- steuerlich günstig
- gute Kreditwürdigkeit
ohne
- unbeschränkte Haftung

Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- Keine Rechtspersönlichkeit
- nur Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verfolgung eines Erwerbszweckes
- Gründung erfolgt auf Basis eines formlosen Vertrags
- z.B.: - ARGE
- Ärztepraxis
- Interessensgemeinschaften

Offene Handelsgesellschaft OHG:
- zum Betrieb einer Vollhandelsgesellschaft
- Name mindestens eines Gesellschafters
- Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag
- Gesellschaftsvermögen wird durch die Einlage der Gesellschaften begründet
und
- breite Handlungsbasis - kostengünstige Rechtsform
- Mitarbeit aller Gesellschaften
ohne
- Hohes Risiko, da jeder für den anderen mithaftet

Offene Erwerbsgesellschaft OEG:
so wie OHG
- auch für Nichtvollkaufleute

Kommanditgesellschaft KG:
- besteht aus:
- Komplementär (wirklicher Unternehmer)
- haftet unbeschränkt
- Kommanditist (Gönner)
- haftet bis zu der im Handelsregister eingetragenen Einlage
- meist Kapitalgeber
- muss im Handelsregister eingetragen werden
- Gewinnverteilung soll im Gesellschaftsvertrag geregelt werden
und
- geringer Gründungsaufwand
- günstige Möglichkeit der Kapitalbeschaffung
- keine laufenden Kosten für die Rechtsform
- einfache Besteuerung
ohne
- Vollhaftung des Komplementärs

Stille Gesellschaft:
- ist Innengesellschaft
- Unterschied zum Darlehen
- Darlehen ist mit festgelegtem Zinssatz
- Stiller Gesellschafter bekommt nur Gewinnanteile
- echte Stille Gesellschaft
- am Geschäftserfolg, nicht am Geschäftsvermögen beteiligt
- Gewinnanteile unterliegen der Kapitalertragssteuerung
- unechte Stille Gesellschaft
- am Geschäftserfolg und am Geschäftsvermögen beteiligt
- Einkünfte daraus gelten als Einkünfte aus Gewerbebetrieben
und
- Günstige Form der Fremdfinanzierung
- kein offenes, erkennbares Gesellschaftsverhältnis

Juristische Person:
- Eine rechtlich geregelte Organisation
- ist rechtsfähig
- ist Träger von Rechten und Pflichten
- kann erben
- kann im eigenen Namen klagen und geklagt werden.
- ist nicht deliktfähig, kann nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Aktiengesellschaft AG:
- ist juristische Person
- Einlage der meist vielen Gesellschafter (Aktie), zerlegtes Grundkapital
- Gründung
- relativ hoher Zeitaufwand
- nicht unbeträchtliche Kosten
- Gesellschaftsvertrag heißt Satzung
- für Gründung sind mindestens zwei natürliche bzw. juristische Personen Voraussetzung
- Spätere Vereinigung zur Einmanngesellschaft möglich - Grundkapital - mindestens 1 Mio. öS
- durch Aktien mit Nennwert
- Aufsichtsrat
- auch Arbeitnehmervertreter
- Überwachung der Geschäftsführung
- Bestellung und Abberufung des Vorstands
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Vorstand
- Geschäftsführung, meist mit detailliertem Vertrag
- Erstellen des Jahresabschlusses
- Informationspflicht gegenüber Aufsichtsrat
- Einberufung der Hauptversammlung, wenn großer Verlust zu erwarten ist
- Unverzügliche Beantragung des Konkurs- & Ausgleichsverfahrens
- Aktie
- Inhaberaktie (Stammaktie): Inhaber nicht namentlich genannt
- Namensaktie (Stammaktie): Auf Namen genannt
- Vorzugsaktie:
- z.B.: bevorzugte Gewinnausschüttung
- meist ohne Stimmwahl
- verbunden mit der Aktie ist der Gewinnanteil, auch Coupon genannt
- Mittels Coupon werden Dividenden ausbezahlt
- Hauptversammlung
- einmal jährlich alle Aktionäre
- Aufgaben:
- Wahl des Aufsichtsrates
- Beschlussfassung über Gewinnverbreitung
- Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
- Beschlüsse über Satzungsänderungen
- Stimmrecht ist eine Stimme pro Aktie
- Gestaffelte Minderheitenrechte
- Vorteile
-breite Finanzierungsbasis
- gute Kontrollmöglichkeiten durch verschiedene Organe
- größtmögliche Trennung von Leitung und Eigenkapital
- international gebräuchlich
- Dynamik der Börsen
- Nachteile
- nur für große Gesellschaften geeignet
- Doppelbesteuerung
- hohe Kosten
- Gründung
- Versammlungen
- Publikationen
- Schwerfälligkeit der Organisation
- Geschäftsführer - Handelsrechtlich
- im Handelsregister Eingetragen
- meist mit detailliertem Vertrag
- mit Privatvermögen haftbar
- gesetzliche Rechte und Pflichten
- Leitet das Unternehmen
- Geschäftsversammlung
- Prüfung des Rechnungsabschlusses
- Verteilung des Gewinns
- Bestellung des Geschäftsführers
- Aufsichtsrat
- Stammkapital größer 1 Mio öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter

GmbH:
- Geschäftsführer Handelsrechtlich
- im Handelsregister eingetragen
- meist mit detailliertem Vertrag
- mit Privatvermögen haftbar
- gesetzliche Rechte und Pflichten
- leitet das Unternehmen
- Gesellschaftsversammlung
- Prüfung des Rechnungsabschlusses
- Verteilung des Gewinns
- Bestellung des Geschäftsführers
- Aufsichtsrat
- Stammkapital größer als 1 Mio. öS oder mehr als 50 Gesellschafter oder mehr als 300 Mitarbeiter
- juristische Person
- relativ junge, und künstliche Form der Gesellschaft
- relativ geringer Gründungsaufwand
- Stammkapital 500.000 öS
- kann vertraglich ähnlich wie AG organisiert werden
- mindestens zwei Gründer, später Einmanngesellschaft möglich
- 25 % Sperrminderheit
- Haftung
- beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
- zusätzliche Haftungszusagen der Gesellschafter
- Finanzierung
- Übliche Eigen- / Fremdfinanzierung
- Kapitalherabsetzung nur bei vorgehender Handelsregisteranmeldung und öffentlicher Bekanntmachung
- Vorteile
- Haftung
- Finanzierung
- geringer Aufwand gegenüber AG
- einfache Gründung
- leichte Überschaubarkeit
- für Tochterunternehmen
- für kleinere Unternehmen mit schmälerer Kapitalbasis
- Nachteile
- Doppelbesteuerung
- Fremdfinanzierung
- Bonität beschränkt

GmbH. und CoKG:
- ist eine KG mit einer Ges.m.b.H. als Komplementär
- es kann auch einziger Kommanditist auch einziger Gesellschafter der Ges.m.b.H. sein.
- Vorteile
- Haftungsbeschränkung
- GmbH. darf sich eines außenstehenden gewerberechtlichen Geschäftsführer bedienen, daher ist ein Befähigungsnachweis der Gesellschafter nicht erforderlich
- leichtere Regelung der Nachfolgeschaft
- keine Personengesellschaft
- Nachteil
- Mangelndes Vertrauen der Kreditgeber und der Kunden

1. Variante:
Mitglieder der GmbH sind mit den Kommanditisten identisch.
2. Variante:
Das einzige Mitglied der GmbH. ist zugleich einziger Kommanditist.

Genossenschaft:
- nicht geschlossene Mitgliederzahl
- wirtschaftlicher Verein und juristische Person
- Generalversammlung
- Aufsichtsrat
- Vorstand
- Haftung (auch unbeschränkt möglich)
- breite Finanzierungsbasis
- nachteilig sind Prüfungskosten

Öffentliche Betriebe:
- Unterschied nach Zielsetzung
- Erwerbsziele
- Betriebe nach dem Kostendeckungsprinzip
- Zuschussbetriebe
- Betriebe in privatrechtlicher Form
- Beteiligungen ÖIAG
- teilweise Privatisierung ÖMV
- indirekt verstaatlichte Betriebe (über Bank)
- Betriebe in nicht privatrechtlicher Form
- ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Müllabfuhr, Wirtschaftshof
- Post, ÖBB, Bundesforste

Finanzierung und Finanzmanagement

Begriffe und Charakteristika

Definitionen:
Finanzierung ist die Bereitstellung von finanziellen Mitteln jeder Art. Einerseits zur Durchführung der betrieblichen Leistungserstellung und andererseits zur Durchführung bestimmter außerordentlicher finanztechnischer Vorgänge (Betriebsgründung, Kapitalerhöhung).

Finanzmanagement umfasst weiter:
- Finanzanalyse
- Finanzplanung
- Finanzkontrolle
- Informationswesen

Systematik der Finanzierungsformen:
- Herkunft des Kapitals
- Außenfinanzierung
- Innenfinanzierung
- Rechtsstellung der Kapitalgeber
- Eigenfinanzierung
- Fremdfinanzierung
- Dauer der Kapitalbereitstellung
- Häufigkeit des Finanzierungsanlasses

Innenfinanzierung

Selbstfinanzierung:
- Einbehalten des in der Bilanz ausgewiesenen Gewinns
- Minderung des ausgewiesenen Gewinns (Steuerersparnis) durch Bildung blinder Reserven (Bewertungsspielräume) und Geltendmachen von Investitionsbegünstigungen.
- Zeitliche Verzögerung der Gewinnausschüttung (temporäre Selbstfinanzierung) durch zweckentsprechender Wahl des Bilanzstichtages und Bilanzvorlegetermins.
- Vorteile:
- Unabhängigkeit
- keine Liquiditätsbelastung
- Stärkung des Eigenkapitals
- Nachteile:
- keine merkbare Zinsbelastung

Finanzierung aus Rückstellung:
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die am Bilanzstichtag bestehen, aber in ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Der Finanzierungseffekt entsteht durch Minderung des steuerpflichtigen Gewinns, d.h. es ist eine Steuerstundung.

Finanzierung durch Vermögensumschichtung:
Anlagevermögen:
- Verkauf von betriebsnotwendigen Anlagegütern (Grundstücke, Auto, etc.)
- strat. Verkäufe von Produktlinien
- Beteiligung
Umlaufvermögen:
- Abbau von Forderungen
- gutes Mahnwesen
- Zielsetzung
- Infosystem
- Abbau von Vorräten
- Abverkauf

Abbau von Forderungen Abbau von Vorräten
Mahnwesen:
- laufend Erinnerungen
- Rechnungen mit Lieferschein drucken
- Erlagschein mitschicken
- ABC Analyse
- autom. Mahnwesen(Anzahlungen)
- Infosystem
Abverkauforganisatorische Verbesserung von Vorräten:
- Lagermindestbestand
- Auftragsfertigung
- just in time
- integriertes EDV System
- Lieferanten im System einreihen
- Infosystem
- Qualitätssicherungssystem

Finanzierung aus Abschreibung:
Grundsätzlich dienen die Abschreibungswerte zur Ersatzbeschaffung der Abschreibungsobjekte. Diese laufend anfallenden Beträge dürfen nicht Ausgeschüttet werden. Sie werden allerdings erst zum Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung benötigt. Zwischenzeitlich können sie daher anderweitig verwendet werden.

Außenfinanzierung

Darlehen und Kredite:
Kreditformen:
- Darlehen
- Verpflichtungen beginnen mit der Geldübergabe
- Üblicherweise zur Finanzierung eines langfristigen Bedarfs
- nicht wieder auszunutzen
- Kredit
-Verpflichtungen beginnen bereits bei der Vertragsunterzeichnung
- flexibel gestaltbar und nicht wieder auszunutzen

Kurz- und mittelfristige Kreditfinanzierung:
Kontokorrentkredit:
Ein mit dem Kreditinstitut individuell ausgehandelter Betriebskredit, den der Kreditnehmer innerhalb der festgelegten Laufzeit bis zum vereinbarten Kreditlimit in Anspruch nehmen kann. Die Verrechnung erfolgt über ein Konto.

Vorteil:
- vergrößert die Dispositionsfreiheit und sichert die Zahlungsfähigkeit
- der nicht ausgenutzten Teil ist Liquiditätsreserve
Nachteil:
- Kosten des Kontokorrentkredits:
- Bereitstellungsprovision
- Umsatzprovision
- Überziehungsprovision
- Kontoführungsgebühren
- Barauslagen wie Porto und Spesen

Lieferantenkredit:
Ist ein kurzfristiger Kredit, der durch Gewährung von Zahlungszielen, d.h. durch die Verzögerung der Zahlung der Unternehmung an den Lieferanten, entsteht.

14 Tage 3% Skonto 60 Tage netto ab Rechnungslegung
46 Tage .... 3%
365 Tage .... x% 23,8%

Zinssatz = Skontosatz / (Zahlungsziel * Skontofrist) * 365

Vorteil:
- Verhandlungstaktisch interessant
- Branchenverschiedene Üblichkeiten
- meist keine Bonitätsprüfungen durch den Lieferanten
Nachteil:
- Gefahr des Skontonachteils
- Lieferantenkredit kann auch erzwungen werden

Wechselkredit:
- Kreditinstitut kauft noch nicht fällige Wechsel
- Vorteil:
- in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden
- die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit
- sofortige Verfügbarkeit des Wechsel

Akzeptkredit:
- ist ein Betriebskredit
- Bank zahlt den Wechselinhaber den Betrag bei Fälligkeit
- Vorteil:
- die Kosten sind geringer als beim Kontokorrentkredit
- in der Regel müssen keine Sicherheiten gestellt werden

Akkreditivkredit:
Ein Akkreditivkredit ist eine Vereinbarung, der zufolge eine gemäß den Weisungen eines Kunden (Akkreditivauftraggeber) handelnde Bank (eröffnende Bank oder Akkreditivbank) gegen Übergabe bestimmter Dokumente Zahlungen an einen Dritten (Begünstigten) leistet. Es kann auch eine andere Bank (avisierende oder bestätigende Bank) zur Ausführung solcher Zahlungen ermächtigt werden.
- im Allgemeinen vier Beteiligte:
- Importeur als Akkreditiversteller (Auftraggeber)
- dessen Hausbank als Akkreditivbank (eröffnende Bank)
- die Bank des Exporteurs als avisierende Bank (bestätigende bzw. auszahlende Bank)
- der Exporteur als Akkreditivbegünstigten (Zahlungsempfänger)

Bankgarantie (Avalkredit):
Das Kreditinstitut übernimmt eine Bürgschaft bzw. eine Garantie dafür, dass der Kreditnehmer eine von ihm eingegangene Verpflichtung einem Dritten gegenüber nachkommt.
Vorteile:
- es brauchen in der Regel keine Sicherheiten gegeben werden.
- die Provision von 1-3% sind günstiger als die Zinsen.
Verwendung:
- Liefergarantie
- Gewährleistungsgarantie

Lombardkredit:
Dieser Kredit wird durch Verpfändung von beweglichen Gütern und Rechten abgesichert.

Vorauszahlung und Anzahlung von Kunden:
Wichtig und üblich sind Anzahlungen bei Spezialanfertigungen (z.B.: Sondermaschinenbau), weiteres ist bei langfristigen Projekten Anzahlung und Teilzahlung üblich. Anzahlungen intensivieren die Geschäftsbeziehung.

Teilzahlungskredit:
Üblich bei Konsumgütergeschäften.

Langfristige Kreditfinanzierung:

Hypothekardarlehen:
- nur gegen grundbuchliche Sicherheit
- nur von befugten Banken

Anleihen:
Laufzeit ist zw. 15 und 20 Jahren. Relativ günstiger Kredit. Werden von Staat, Gemeinden und Banken ausgegeben.

Langfristige Bankkredite:
Spielt eine große Rolle bei Klein- & Mittelbetrieben und wird in der Regel nur gegen Sicherheiten gewährt.

Sonderformen:

Leasing:
Ist eine spez. Form der Beschaffung von Investitionsgütern. Es ermöglicht die Nutzung einer Sache gegen Bezahlung einer Leasingrate. Leasen kann man:
- bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, EDV, Einrichtungen)
- PKW, LKW
- Immobilien

Vorteil:
- Investitionen können aus den Erträgen bezahlt werden.
- SteuerVorteil 40/90
- Leasing scheint in der Bilanz auf
- Verwertungsrisiko liegt bei der Leasinggesellschaft.

Nachteil:
- Grundsätzlich teurer als Kredit (ist im Einzelfall zu Prüfen)

Objekt:
- Equipment Leasing
- Immobilien Leasing

Wartungsvereinbarung:
- Operating Leasing: inkl. Service und eventuell Personal
- Maintenance Leasing: inkl. Wartung (Kopierer, EDV)
- Financial Leasing: Leasingnehmer trägt Investitionsrisiko

Sale - Lease Back:
Es werden betriebsnotwendige Gegenstände an eine Leasinggesellschaft verkauft und wieder geleast (angemietet).
Die freiwerdenden Mittel können neu genutzt werden.

Factoring:
Darunter wird der Verkauf von Forderungen verstanden.
Vorteil:
- Finanzierungsfunktionen durch Bevorschussung der Forderungen.
- Dienstleistungen sind möglich (Rechnung stellen, Mahnwesen)
- Es kann auch das Ausfallsrisiko von der Factoring Bank übernommen werden.

Nachteil:
- Kosten:
- Die Kreditzinsen liegen ca. 1-2 % über dem Bankzinssatz
- Die Gebühren für die Dienstleistung liegen bei 0,5-3 %
- Gebühr bei Ausfallsrisiko liegt bei 0,1-1 %

Finanzplanung

Aufgaben der Finanzplanung:
- Ermittlung des Bedarfs an Finanzierungsmittel (Planung)
- Planung und Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit (Liquidität)
- Ermittlung der optimalen Finanzierungsform

Saldo I:
Cash Flow:
-Veränderungen im kurzfristigen Bereich:
Ein- und Auszahlungen, die zu Veränderungen im Umlaufvermögen und der kurzfristigen Verbindlichkeiten führen (Rückstellungen).

Saldo II:
Veränderungen im langfristigen Bereich (Investitionen, laufende Bankkredite).

Saldo III:
Veränderungen aus der Gesellschaftersphäre (Privatentnahmen, Dividenden).

Saldo IV:
-Zahlungsmittelbedarf: z.B.: kurzfristige Liquiditätskontrolle

Einnahmen:
- VK mit ABC - Analyse

Ausgabenzeitrechnungen:
- Einkauf:
- offene Rechnungen
- Provisionen
- offene Bestellungen
- Personelle Ausgabenzeitrechnung

Finanzierungsgrundsätze:
1. Ein Unternehmen soll nur so viel Kapital aufnehmen, wie zur Gewährleistung des reibungslosen Betriebsablaufes erforderlich ist.
2. 2:1 Regel:
Die halbe Summe des Umlaufvermögens soll mit kurzfristigen Fremdkapital, der Rest mit langfristigen Kapital finanziert werden.
3. Das Anlagevermögen ist mit Eigenkapital, das Umlaufvermögen mit Fremdkapital zu finanzieren.
4. Das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital soll bei der Finanzierung so gestaltet sein, dass in Abhängigkeit vom jeweiligen Marktzinsfuß die größtmögliche Rentabilität des Eigenkapitals erreicht wird.
5. Die Erneuerung des Betriebsvermögens soll durch den Gewinn durchgeführt werden, während die Vergrößerung des Betriebsvermögens aus neuen Eigen- oder Fremdkapital erfolgen soll.

Bilanz 1.1.1995:

Aktiva öS Passiva öS
Grundstücke 885.000 Eigenkapital 1.150.000
Betriebsausstattung 156.000 Darlehn 300.000
Waren, Material 364.000 Lieferverbindlickkeiten 160.000
Bankguthaben 125.000
Lieferforderungen 210.000
Summe 1.610.000 1.610.000

Betriebliches Rechnungswesen:
1) Zweck und Einteilung
Einteilung:
- Buchhalter (Zeitrechnung)
- Kostenrechnung (Stückrechnung)
- Statistik (Vergleichsrechnung)
- Planung (für Entscheidungshilfe)

Zweck:
- Überblick (Inventur, Bilanz)
- Einblick (Aufzeichnungen, Bücher)
- Ordnung und Kontrolle
- Gesetze (HGB, BAO(STG))

Gesetzliche Vorschriften:
Alle Vollkaufleute sind nach HGB zur Führung ordnungsgemäßer Geschäftsführung und zur regelmäßiger Bilanzierung verpflichtet.
Minderkaufleute sind verpflichtet zur Buchführung, wenn:
- Umsatz> 3,5 Mio. öS
- Betriebsvermögen> 0,9 Mio. öS
- Gewinn> 0,195 Mio. öS
Liegen Minderkaufleute darunter, sind diese nur zur Mindestaufzeichnung verpflichtet (Einnahmen-, Ausgabenrechnung).

E-/A- Rechnung:
- Kassa - Bankbuches
- Wareneingangsbuches
- Anlageverzeichnis
- Lohnkonten
- Inventuraufzeichnungen
- Umsatzsteuer und Vorsteueraufzeichnungen

Formvorschriften:
- in lebender Sprache
- Zeitgerecht und Vollständig
- keine Buchung ohne Beleg
- keine Leerzeilen und kein Darüberschreiben
- in öS
- 7 Jahre Aufbewahrungsfrist:
Die Bücher und Aufzeichnungen müssen gebunden, mit fortlaufender Numerierung aufbewahrt werden

Bei mangelhafter Eintragung kann die Finanzbehörde die Grundlagen schätzen.

Inventur:
Zum Schluss eines Rechnungsjahres hat der Betrieb sein gesamtes Vermögen und seine Schulden aufzunehmen und aufzuzeichnen.

Vermögen Schlusskapital
- Schulden - Anfangskapital
= Eigenkapital + Privatentnahme
+ Privateinlage
= Gewinn/VerlUst.

Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchhaltung:
Unter doppelter Buchhaltung versteht man, ein Buchführungssystem, dass eine lückenlose Erfassung aller Geschäftsfälle während eine Geschäftsjahres voraussetzt.

Das Wort doppelt heißt, dass alle Beträge sowohl auf der Soll- als auch auf der Habenseite erfasst werden, d.h. doppelt Erfasst werden. Die Aufsummierung ergibt immer den gleichen Wert.

Grundsätzlich gibt es ein Tagebuch (Journal) und ein Hauptbuch (in Konten gegliedert).

Die Bilanz:
- Anlagevermögen: Dient dauernd dem Geschäftsvermögen des Unternehmens.
- Umlaufvermögen: Ist durch den Betriebsprozess dauernd Veränderungen unterworfen.
- Fremdkapital: Summe aller Schulden.
- Eigenkapital: Sind nicht nur Beteiligungen sondern auch Rücklagen.

Grundsätzliche Forderungen bei der Bilanzerstellung:
- Bilanzklarheit:
Die Bilanz muss klar und übersichtlich aufgestellt sein.
- Bilanzwahrheit:
Sie verlangt eine unverfälschte und vollständige Darstellung.
- Bilanzkontinuität:
Kontinuität bedeutet die Forderung nach Beibehaltung einheitlicher Grundsätze.
- Bilanzvorsicht:
Die Bilanzvorsicht legt (im Interesse des Gläubigers), dass der Kaufmann sich nie reicher, wohl aber ärmer darstellen darf, als er wirklich ist.

Imparitätisches Realisationsprinzip:
d.h., dass Verluste, die in der Abschlussperiode noch nicht eingetreten sind, aber in der Zukunft eintreten könnten, schon in der Abschlussperiode auszuweisen sind.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchersteuer die der Konsument (privater Letztkäufer) bezahlen muss. Für den Unternehmer ist die Umsatzsteuer eine Durchlaufsteuer. Die Umsatzsteuer die der Unternehmer einem anderen Unternehmer zahlen muss wird als Vorsteuer bezeichnet. Die Umsatzsteuer. die ein Unternehmer von einer anderen Person bekommt wird als Umsatzsteuer bezeichnet.

Buchungen von Umsatzsteuer: Die Vorsteuer wird auf dem Konto FA-Vorsteuer auf der Soll-Seite gebucht, es handelt sich um ein aktives Bestandskonto. Die Umsatzsteuer wird auf der FA-Umsatzsteuer auf der Habenseite gebucht, es handelt sich um ein passives Bestandskonto.

Erfolgskonten

Aufwände und Erträge werden hier gebucht.

Der Kontorahmen

Im Zuge de EU wird er sich ändern. Grundsätzlich unterscheidet er sich in Klassen (Bestands- und Erfolgskonten) in Gruppen (Lieferverbindlichkeiten, Vorräte,..) und Untergruppen, mit denen eine Möglichkeit zur detaillierten Aufteilung besteht.

Kostenrechnung

Historische Entwicklung

Kore als vergangenheitsorientierte Gebarungsrechnung:
Erst ab Ende des letzten Jahrhunderts entwickelte sich eine perioden-bezogene Kostenartenrechnung, die eine Betriebergebnisrechnung zur Kontrolle der Betriebsstätte darstellt. Daraus entwickelte sich die Kostenrechnung.

Kore als gegenwartsorientierte Preisbildungsrechnung:
Bei starkem Konkurrenzdruck und bei staatlich geregelter Preisbildung werden die Preise auf Basis der Vollkastenrechnung gebildet. Letztendlich werden die Preise am Markt gebildet.

Kore als zukunftsorientierte Planungsrechnung:
In letzter Zeit wird immer mehr die Kore als Entscheidungshilfe herangezogen, und als Soll-Ist-Vergleich genutzt.

Begriffe und Gliederung der Kosten

Einzel- und Gemeinkosten:
Einzelkosten sind einem Kostenträger direkt zuzurechnen, da sie von ihm verursacht werden. Gemeinkosten sind alle Kosten gemeinsam, die für mehrere Produkte anfallen.
Zum Beispiel:
Fertigungsgemeinkosten (5%):
-Betriebsleitung
-AV
-Hilfsstoffe
Materialgemeinkosten (3-6%):
-Einkauf
-Zinsen
-Lager
Verwaltungsgemeinkosten (15-30%):
-GF Geschäftsführung
-Buchhaltung
Vertriebsgemeinkosten:
-Verkaufsabteilungen

Fixe und variable Kosten:
Beschäftigungsfixe Kosten fallen unabhängig vom Beschäftigungsgrad für einen bestimmten Zeitraum in gleicher Höhe an. Typisch sind Gebäude- ,Grundstückkosten ,Gehälter, Zinsen.

Beschäftigungsvariable Kosten fallen in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad steigend an.

Typische Material- und Fertigungslöhne: Variable Kosten:
degressive Kosten: Mehrleistung durch bessere Ausnutzung
proportionale Kosten: Material
progressive Kosten: Überstunden

Fixe Kosten:
Meist sind sprungfixe Kosten zusätzliches Personal bei Overheadkostenstellen (Vertrieb, Verwaltung, ...).

Grenzkosten:
Grenzkosten sind in erster Näherung die variablen Kosten.

Beispiel:
Gesamtkosten z.B.: privat
freiberufliche Mitarbeiter: 250.-/h
Abschreibung PC: 50.000.-/5 Jahre 20.-
Miete: 25.-
Sozialkosten: 15.-
(Büro) Material: 20.-
Overheadprojektor: 50.-
30% Unternehmerlohn: 120.-
Risiko: 50.-

Grenzkosten:
freiberufliche Mitarbeiter: 250.-/h:
Sozialkosten: 15.-
(Büro) Material: 20.-
Risiko: 50.-

Kostenremanenz:
Die Hauptursachen sind rechtlich gesehen Kündigungsfristen, soziale Rücksichtnahme auf die Beschäftigten; freizusetzende Aggregate sind kaum verkäuflich (z.B.: zusätzliche Kopierer), psychologische Ursachen.

Weitere Begriffe:
direct costs:
Sind Einzel- und variable Gemeinkosten
Plankosten:
sind die bei wirtschaftlichsten Vollzug der Leistungserstellung Vollzug der Leistungsstellung für eine geplante Beschäftigung und für eine geplante Leistung anfallenden Kosten (Planmenge x Planpreis).
Oppertunitätskosten:
Ist jener Kostenansatz für alternative Verwendung von Betriebsmittel.

Ausgaben, Aufwand und Kosten:
Ausgaben:
Ist ein Begriff der Geldrechnung und stellt jeden Geldfluss aus dem Unternehmen dar.
Aufwände:
Ist ein Begriff aus der Buchhaltung und stellt den gesamten, in einer Abrechnungsperiode (Bilanzierungsperiode) bewerteten Güter und Leistungseinsatz dar.
Kosten:
Die Kosten sind Leistungsbezogen bzw. Produktbezogen und nicht unbedingt identisch mit Aufwänden.
1) Anzahlung für eine Maschine
2) Lagereinkauf
3) bilanzielle Abschreibung
Bankzinsen
Steuernachzahlung
4) Material aus Lager für Produktion
5) kalkulatorische Abschreibung
kalk. Risiko
kalk. Zinsen

Kostenarten:
kalkulatorische Abschreibung:
Die jährliche Wertminderung eines Anlageguts soll durch die Abschreibung berücksichtigt werden. Ziel ist es die Substanzeinhaltung von Investitionsgütern zu sichern.

Nutzungsdauer:
Dies sind Erfahrungswerte und werden zusätzlich vom Nutzungsgrad bestimmt.

Beispiel: Gebäude: 20-40 Jahre WKZ - Maschinen: 3-6 Jahre PKW: 3-5 Jahre PC: 2 Jahre

Nutzungsgradfaktor: 0,5 - 1,2 Jahre

Abschreibung = (Anschaffungskosten-Restwert)/Nutzungsdauer[n]
Abschreibung = (6,5-1,5)/5 = 1 (Mio.)

Der Anschaffungswert kann mittels Preisindex laufend korrigiert werden.
In der Praxis sehr oft nach der geplanten Nutzungsdauer 50% der errechneten Abschreibung angesetzt.
Eine weitere Möglichkeit ist die degressive Abschreibung (Wertverlust eines Autos, PC, etc.).

Kalkulatorische Zinsen:
Höhe des Zinssatzes:
Es ist der jeweils geltende Marktzinssatz für mittel- und langfristig gebundenes Vermögen (Zinsen, Wertpapiere) heranzuziehen. In der Kostenträgerrechnung werden die Zinsen auf Basis Fremd- plus Eigenkapital gerechnet. Der kalkulatorische Zinssatz soll ein stabiler Wert sein, der höher angelegt sein soll als die durchschnittlich effektiv bezahlten Zinsen. Für das betriebsnotwendige Kapital müssen gewisse Hinzurechnungen und Kürzungen zum Bilanzwert gemacht werden.
Vermögen laut Bilanz:

Beispiel:
Grundstücke: 200 +200
Gebäude: 1500 -200 +400
Maschinen: 2200
Betriebs- und Geschäftsausstattung: 400
Material: 150
Kassa: 120
Lieferforderungen:80
Summe: 5050

Bankdarlehen: 1800
Lieferverbindlichkeiten: 600
Schuldwechsel: 100
sonst. Verbindlichkeiten: 90
Eigenkapital: 2460
Summe: 5050

Verzinsungsbasis:
Summe des Betriebsnotwendigen Kapitals: 5930000
- Fremdkapital: 2590000
betriebsnotwendige EK: 3340000Zinsen vom Eigenkapital: 9%
3.360.000*9/100 = 302400: 9%
+ von Banken verrechnete Zinsen = 181300: 7%
Summe: 483700: 8%
Die 8% werden von der Geschäftsführung festgelegt.

Kalkulatorisches Wagnis:
Es stellt eine Art interne betriebliche Versicherung dar, und soll jene im Betrieb vorkommende Risiken decken, die nicht versichert sind. Folgende Wagnisse werden unterschieden:
1) Anlagenwagnis z.B. Maschinenbruch, Naturereignis
2) Beständewagnis z.B. Schwund, Verderbnis
3) Forderungswagnis z.B. Konkurs des Kunden, Kursschwankungen.
Beispiel:
Die Geschäfts- und Finanzbuchhaltung eines Mittelbetriebes mit der Rechtsform einer OHG weist für den Monat Januar die nachstehenden Auswände aus. Für die Durchführung der zeitlichen und betrieblichen Abgrenzung der Aufwände und deren Überleitung in Kosten ist zu beachten:
1. Die Rohstoffe haben im Vergleich zum Zeitpunkt der Anschaffung eine Preissteigerung von 5% erfahren.
2. Hilfsstoffe in der Höhe von 15.000.- sind bisher noch nicht berücksichtigt worden.
3. Im Energieaufwand sind Vorauszahlungen von S 8.000.- beinhaltet.
4. Die Nichtleistungslöhne betragen 42% der Leistungslöhne.
5. Gehälter: Es ist anteilig für eine 13. und 14. Monatsgehalt vorzusorgen.
6. Lohnnebenkosten: 30% von Fertigungslöhnen, Hilfslöhnen und Nichtleistungslöhnen.
7. Gehaltsnebenkosten: 27% von den Gehältern.
8. Die Instandhaltung durch Dritte betrifft nur zu 90% den Betriebsbereich.
9. Transporte durch Dritte: Darin ist eine Rechnung von 12.000.- enthalten, die dem Privatbereich zuzurechnen ist.
10. Die kalk. Zinsen wurden mit S 2.412.000.- für das gesamte Jahr berechnet.
11. Die kalk. Abschreibungen betragen S 3.118.000.- pro Jahr.
12. Die kalk. Wagnisse wurden mit S 102.000.- berechnet.
13. In den Steuern sind S 40.000.- Steuervorauszahlungen beinhaltet.
14. Für die 3 Gesellschafter der OHG wird ein Gehalt von je S 40.000.- + anteile Nichtleistungslöhne + Gehaltsnebenkosten pro Monat verrechnet.

Die Werte sind auf 100 zu runden.

Die Werte in der Tabelle sind in Tausend öS angegeben.

zeitlich betrieblich Kosten
+ - + -
420 Rohstoffverbrauch 400 20 420
440 Hilfsstoffverbrauch 400 15 150
160 Energieaufwand 40 8 32
500 Fertignugslöhne 520 520
501 Hilfslöhne 105 150
520 Nichtleistungslöhne 61 201,5 262,5
530 Gehälter 180 30 310
550 GesetzlicheLohnabgben 140 126,3 266,3
560 GesetzlicheGehaltsabgaben 45 11,8 56,7
600 InstandhaltungdurchDritte 50 5 45
610 TransportdurchDritte 50 12 23
630 Miete 49 49
700 Zinsaufwand 5 0
720 Schadensfälle 16 16 0
730 Steuern 70 40 30
SonstigeAufwände 480 480
2.331
kalk.Zinsen 201 201
kalk.Abschreibung 256,8 259,8
kalk.Wagnis 8,5 8,5
kalk.Unternehmer 177,8 177,8

add. 4
Fertigungslöhne: 520
+ Hilfslöhne: 105
0,42 * 525 = 262,5
- Nichtleistungslöhne 61
= 201,5

add. 5:
Gehälter:
180 * 1/12 = 30

add. 6:
Fertigungslöhne: 520
Hilfslöhne: 105
Nichtleistungslöhne: 262,5
887,5 * 0,3 = 266,3

add. 7
Gehälter:
210 * 0,27 = 56,7
-Gesetzliche Abgaben
45 = 17,7

add. 10
kalk. Zinsen:
2.412 * 1/12 = 201
add. 11
kalk. Abschreibung:
3.118 * 1/12 = 259,8

add. 12
kalk. Wagnis:
102 * 1/12 = 8,5

Kostenstellenrechnung:
Kostenstellenrechnung ist zwischen Kostenträger - und Kostenartenrechnung eingebettet. Die zeitliche Abgrenzung hat die Aufgabe die Kostenartenperiode rein darzustellen. Dazu müssen Vorauszahlungen ausgeschieden und Rückstände hereingenommen werden. Die betriebliche Abgrenzung scheidet die neutralen Aufwände aus und nimmt die Zusatzkosten herein. Diese Berechnung nennt man Betriebsüberleitungsbogen.

Der Betriebsabrechnungsbogen BAB:
Die im BÜB übergeleiteten Kosten werden auf die einzelnen Kostenstellen verteilt. Die Aufteilung auf die einzelnen Kostenstellen erfolgt verursachergerecht.

Aufteilung in Kostenstellengruppen:
Man unterteilt in:
- allgemeine Kostenstellen
z.B. Grundstücke, Gebäude, Energie, Wasser, etc.
- Hauptkostenstellen
wird für Hauptverrichtung gebildet
a) Materialwirtschaftsstellen
Einkauf, Fuhrpark, Rohstofflager, etc.
b) Fertigungsstellen
Gießerei, Montage, etc.
c) Verwaltungsstellen
Finanzbuchhalter, Betriebsrat, Kore
d) Vertriebsstellen
Vertriebsleitung, Werbung, Verkauf
- Hilfskostenstellen
KFZ-Reparaturwerkstatt, AV, Entwicklung

Die Abrechnung der Kostenstellen in der BAB:
a) Kostenstellenumlage:
Nachdem die Aufteilung der Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen erfolgte, (Nebenkostenstellen) die für andere Kostenstellen (Hauptkostenstellen) Leistungen erbringen umgelegt werden. Die Umlage der allg. Kostenstellen erfolgt möglichst nach der dargebrachten Leistung. Das gleich gilt auch für die Hilfskostenstellen.
b) Die Ermittlung der Gemeinkostenzuschläge bzw. Maschinenstundensätze die nach Kostenstellenumlage auf die Hauptkosten verteilten Gemeinkosten müssen neben den Einzelkosten (Fertigungsmaterial und -löhne) den Kostenträger zugerechnet werden.
Als Bezugsgröße wird jene Größe gewählt welche die stärkste Beziehung (Korrelation) zu den Gemeinkosten der Kostenstelle hat. Die Korrelation für die Materialgemeinkosten ist das verbrauchte Fertigungsmaterial, für die Fertigungsgemeinkosten, die verbrauchten Maschinenstunden für die Verwaltungs- und Vertriebskosten, sind es die Herstellkosten.

+ Fertigungsmaterial
+ Materialgemeinkosten
+ Sonderkosten der Beschaffung
Summe Materialkosten
+ Fertigungslöhne / Maschinenstunden
+ Fertigungsgemeinkosten
+ Sonderkosten der Fertigung
HSK Herstellkosten
+ Verwaltungsgemeinkosten
+ Vertriebsgemeinkosten
SK Selbstkosten

1) Materialgemeinkostenzuschlagsschlüssel =
Materialkosten * 100 / (Fertigungsmaterial + Sonderkosten der Beschaffung
2) Fertigungsgemeinkostenzuschlagsschlüssel =
Fertigungsgemeinkosten * 100 (nur bei FL) / (Fertigungslöhne/Maschinenstunden)
3)Verwaltungskostenzuschlagschlüssel= VGK * 100 / HSK [%]
4)Vertriebsgemeinkostenzuschlagsschlüssel = VTGK * 100 / HSK [%]

Einzelkosten:
Fertigungsmaterial: 1080000.-
Fertigungslöhne auf Fert.-Stelle A: 500000.-
Fertigungslöhne auf Fert.-Stelle B: 300000.-
Sonderkosten der Beschaffung: 20000.-
Sonderkosten der Fertigung: 40000.-

Fertigungsstelle A rechnet mit GK-Schlüssel ab.
Fertigungsstelle B rechnet mit Maschinenstundensatz und 1250h angefallen im Berechnungszeitraum ab.

MGKZ = MGK / (FM+Sonderkosten der Beschaffung) * 100
= 110000 / (1080000+20000) * 100 = 10%
FGKZ(A) = FGK / FL * 100 = 800000 / 500000 * 100 = 160%
FGK(B) = 100000 / 1250 = 800.-/h

HSK:
FM: 1080000
MGK: 110000
SKdB: 20000
FL A: 500000
FL B: 300000
FGK(A): 800000
FGK(B): 1000000
SKdF: 40000
HSK: 3850000

VGKZ = VGK / HSK * 100 = 186000 / 3850000 * 100 = 4,83%
Vertr.GKZ = VtGK / HSK * 100 = 217800 / 3850000 * 100 = 5,66%

4315 Wörter

Platzkostenrechnung:
Beim Gemeinkostenzuschlagsverfahren ist speziell bei hohem Automatisierungsgrad (hoher Kapitalanteil) das Problem eines zu hohen Zuschlagsprozentsatzes.

Durch die Platzkostenrechnung soll nichts anderes erreicht werden, als eine möglichst genaue verursachergerechte Zurechnung der Kosten auf die Kostenstellen durchzuführen.

Voraussetzungen:
- es liegen Kostenstellen mit Maschinen verschieden hoher Leistungsfähigkeit vor.
- es liegen Kostenstellen vor, in denen Maschinen mit hohen und niedrigen Fixkosten eingesetzt werden. - es liegt Werkstattfertigung mit Kapitalintensiver Fertigungseinrichtungen vor.

2. Arbeitsstundensatzrechnung:
Der Arbeitsstundensatz setzt sich aus dem Maschinenstundensatz und dem Lohn für das Bedienungspersonal je Stunde zusammen.
Der Kostenrechner hat dabei von der Aufgabe auszugehen, aus dem großen Block der gesamten Fertigungsgemeinkosten einer Kostenstelle (Maschine oder Arbeitsplatz) zuzuordnen.
Der danach verbleibende Kostenrest soll im wesentlichen nun mehr aus nicht platzmässig zurechenbaren Kosten wie
1) Gehälter
2) Hilfslöhne
3) Betriebsstoffe
4) Werkzeuge und Vorrichtungen
Darstellung der Herauslösung des Maschinenkostensatzes aus den gesamten Fertigungsgemeinkosten

Maschinenkosten:
1. Kalkulatorische Abschreibung (KA):
Sie wird unter Berücksichtigung geltender Wiederbeschaffungswerte (einschließlich Aufstellungs- und Anlaufkosten) und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Nutzungsdauer bestimmt. Bei technisch oder wirtschaftlich veralteten Maschinen wird der Wiederbeschaffungswert einer vergleichbaren Maschine eingesetzt.
2. Kalkulatorische Zinsen (KZ):
Hier gelten die Ausführungen, die im Kapitel kalkulatorische Zinsen - Platzkostenrechnung - gemacht wurden. Zur Vereinfachung der Rechnung und zur Vergleichbarkeit verschiedener Perioden werden die kalkulatorischen Zinsen vom halben Wiederbeschaffungswert berechnet. 3. Raumkosten (KR):
Sie werden meist auf die von der Maschine beanspruchte Grundfläche in qm einschließlich der erforderlichen Nebenflächen bezogen. Darin enthalten sind Abschreibungen und Zinsen auf Gebäude und Produktionshallen, Instandhaltungen dafür, Kosten für Beleuchtung, Beheizung, Versicherung und Reinigung.
4. Energiekosten (KE):
Sie fallen an für Strom, Heizöl, Gas, Wasser usw. und müssen in die Kostenrechnung aufgrund vergangener Jahresdurchschnittswerte angesetzt werden. Die genaueste Art der Ermittlung ist das Erfassen des tatsächlichen Bedarfs über einen längeren Zeitraum hinweg. 5. Instandhaltungskosten (KI):
Bei Kosten für Instandhaltungen handelt es sich um die Kosten für die laufende Wartung und Pflege, jedoch nicht um Reparaturen, die die Lebensdauer erhöhen. Letztere sind in die Abschreibungsgrundlage mit einzubeziehen und verändern die Abschreibungsquote (siehe auch Kapitel kalkulatorische Abschreibung). Auch die Instandhaltungskosten sollen als Durchschnittswerte über einen längeren Zeitraum ermittelt werden. Für die Ermittlung des für die Instandhaltungskosten anzusetzenden Betrages werden Erfahrungsprozentsätze errechnet, die zu den Abschreibungen oder zum Wiederbeschaffungswert in Beziehung gebracht werden.
Bei den genannten Kostenarten ist zu berücksichtigen, dass sowohl Platz-Einzelkosten (wie z. B. Abschreibung und Zinsen) als auch Platz-Gemeinkosten (wie z. B. die Raumkosten) in den Stundensatz eingehen. Letztere sind über Schlüsselgrößen zu ermitteln.

Maschinenstundensatzrechnung:
Der Maschinenstundensatz für eine Einzelmaschine wird nach folgender Formel berechnet:

Maschinenstunde:
Mh = (KA + KZ + KR + KB + KI / TbB (S)

Mh: Maschinenstundensatz in S/h
KA: Abschreibungskosten / Jahr
KZ: Zinsenkosten / Jahr
KR: Raumkosten / Jahr
KE: Energiekosten / Jahr
KI: Instandhaltungskosten / Jahr

Immer häufiger wird insbesondere in Großbetrieben die Maschinenminute (Mm) errechnet:

Maschinenminute: Mm = Mh / 60 (S)

Bei zusammenhängenden Fertigungsanlagen (z. B. Fertigungstrassen) werden die Kosten für alle verketteten Aggregate plus sämtlicher Förder- und Übergabeeinrichtungen erfasst und verrechnet. Neben den Kosten für die einzelnen Maschinen sind aber noch die Kosten für das Zubehör, wie z. B. Werkzeuge und Vorrichtungen, zu berücksichtigen.

4. Anwendungsbeispiel:
Es soll die Fertigungsminute für eine Werkzeugmaschine unter folgenden Voraussetzungen ermittelt werden:
Wiederbeschaffungswert S 400.000,-, geschätzte Lebensdauer 5 Jahre, 10 % Zinsen p.a.
Raumkosten: Die Maschine beansprucht 70 qm, die durchschnittlichen Raumkosten für den Betrieb wurden mit S 800,- / qm errechnet.
Energiekosten: Die Anschlussleistung laut Leistungsschild beträgt 30 kW, die Kosten je kWh S 2,-. Es wird mit einer durchschnittlichen Auslastung von 2/3 gerechnet.
Instandhaltungskosten: Als Erfahrungsprozentsatz werden im Einschichtbetrieb 10 %, im Zweischichtbetrieb 15 % jeweils vom Wiederbeschaffungswert angenommen.

Es ist zunächst der Maschinenstundensatz:
a) unter Annahme eines Einschichtbetriebes von 1.200 Stunden / Jahr und b) unter Annahme eines Zweischichtbetriebes von 2.400 Stunden / Jahr zu errechnen. Anschließend sind die Maschinenkosten für ein auf dieser Maschine gefertigtes Stück zu errechnen, wenn
1) die Maschinenrüstzeit 130 min
2) die Maschinenfertigungszeit für das Stück 4 min und die
3) gefertigte Stückzahl 20
beträgt.

Die Lösung ist aufgrund von Berechnungsformeln und auf einem übersichtlichen Abrechungsformular darzustellen.
In der Lösung bedeuten:
t'eB: Die Maschinenzeit je Stück unter Berücksichtigung der Rüstzeit
teB: Maschinenfertigungszeit (ohne Rüstzeit)
m: Anzahl der gefertigten Stück

Soll bei der praktischen Durchführung der Betriebsabrechnung im Rahmen des BAB eine Platzkostenrechnung durchgeführt werden, wird, wie in der Skizze "Zusammensetzung der Maschinenkosten" dargestellt, der Kostenblock für die Maschine aus dem Fertigungsgemeinkostenblock isoliert. Aus diesem wird der Maschinenstundensatz ermittelt, während für die Restgemeinkosten ein verringerter Zuschlagssatz in Prozent verbleibt.

Maschinenstundensatz:

Kostenart errechnet aus: Eine Schicht Zwei Schichten
Kalkulatorische Abschreibung Wiederbschaffungswert / (LD * STD / Jahr) 400000 / (S * 1200) 66,67 33,33
Kalkulatorische Zinsen Wiederbeschaffungswert * p / (2Std. / Jahr * 100) 400000 * 10 / (2 * 1200 * 100) 16,67 8,33
Raumkosten Raumkosten / m * m * Nutzungsfläche / Std. / Jahr 70 * 800 / 1200 46,67 23,33
Energiekosten Verbrauch in kW * Kosten / kWh 20kWh * 2 40 40
Instandhaltungskosten Erfahrungsprozentsatz vom Wiederbeschaffungswert / Std. / Jahr 400000 * 10(15) / 100 * 1200 33,33 25
Maschinenstundensatz Summe der Kosten 203,34 129,99

Maschinenkosten:
(TrB + m * teB) / m = (130 + 20 * 4) / 20 = 10,5 min/Stück

Einschichtbetrieb Zweischichtbetrieb
Maschinenkosten (203,34 S/h * 10,5 min/Stück) / (60 min/h) = S35,58 (129,99 S7h *10,5 min/Stück) / (60 min/h) = S22,75

teB: Zeit/Einheit (am Betriebsmittel Maschine)
trB: Rüstzeit (am Betriebsmittel Maschine)
m: Stückzahl

Anwendungsbeispiel:
Es liegt die Maschinenstundensatzrechnung eines metallverarbeitenden Betriebs vor. Teil 1: Es werden die technischen Daten der Maschine angegeben und deren Nutzungsdauer in Jahren.
Teil 2: Darin sind die betriebswirtschaftlichen Daten enthalten, insbesondere die Kostenstelle, der Nutzungsgrad und die Nutzung in Stunden.
Teil 3: Hier werden die Kostenarten in den 4 Gruppen aufgeschlüsselt:
1) Personalkosten
2) sonstige Gemeinkosten
3) direkte Kosten und
4) indirekte Kosten
Lässt man die Personalkosten und die sonstigen Gemeinkosten (Hilfsmaterial und Fremdreparaturen) außer Ansatz, erhält man den reinen Maschinenstundensatz (Fertigungskosten auf der Maschine),.

[...]

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