|
Arbeitsrecht
Allgemeines
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer; es wurde vorwiegend zu ihrem Schutz geschaffen.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet ...
|
![]() |
Arbeitsrecht
Gliederung
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Arbeitnehmer
- Lehrlinge
- Angestellte
- Arbeiter
- Heimarbeiter
- Arbeitsvertragsrecht
- Abschluss des Arbeitsvertrages
- Die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Pflichten des Arbeitnehmers
- Arbeitspflicht
- Treuepflicht
- Pflichten des Arbeitgebers
- Die Entgeltzahlungspflicht
- Entgeltfortzahlung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
- Entgeltfortzahlung aus sonstigen wichtigen Gründen
- Pflegefreistellung
- Entgeltfortzahlung bei Störungen in der Risikosphäre des Arbeitgebers
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Rechte und Pflichten des Lehrlings
- Fragen
- Welche Teilgebiete des Arbeitsrechts unterscheidet man? Zählen Sie einige auf!
- Welche Tätigkeiten bezeichnet man als "Angestelltentätigkeiten"? Nennen Sie einige typische Angestelltenberufe!
- Welche Arbeitnehmergruppen kann man unterscheiden?
- Was ist ein Arbeitsvertrag?
- Wie heißen die Partner des Arbeitsvertrages?
- Welche hauptsächlichen Pflichten hat der Arbeitnehmer und welche Arbeitgeber?
- Was ist die Treuepflicht, welche Verpflichtungen ergeben sich für den Arbeitnehmer daraus? Nennen Sie ein Beispiel!
- Was ist Entgelt?
- Wodurch wird die Höhe des Entgelts bestimmt?
- In welchen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgelt, obgleich er keine Arbeit leistet?
- Wonach richtet sich die Dauer der Entgeltfortzahlung bei Krankheiten?
- Was ist Pflegefreistellung? Nennen Sie ein Beispiel!
- Was darf im Zeugnis nicht stehen?
Allgemeines
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer; es wurde vorwiegend zu ihrem Schutz geschaffen.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet.
Man unterscheidet Arbeitnehmer in Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte und Heimarbeiter. Weiterhin unterscheidet man Angestellte in Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes, Gutsangestellte, Journalisten und Schauspieler.
Man kann die Arbeitnehmer also in vier große Gruppen einteilen:
Lehrlinge
Lehrlinge sind Personen, die einen Lehrberuf bei einem Lehrberechtigten erlernen.
Angestellte
Angestellte sind Arbeitnehmer, auf deren Rechtsverhältnis das Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz oder Journalistengesetz zur Anwendung kommt. Im weiteren Sinn versteht man darunter alle jene Personen, die kaufmännische oder höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten verrichten.
Arbeiter
Arbeiter
[...]
(weiter bei vollständiger Anzeige)
Gliederung ändern (bei vollständiger Anzeige)
Druckansicht (bei vollständiger Anzeige)
Bewertung abgeben Fehler melden per eMail weiterempfehlen
|
Zur vollständigen Anzeige dieses Datensatzes musst du dich mit deinem Facebook-Account einloggen!
|
