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Indivdualarbeitsrecht
Begriff:
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer; es wurde vorwiegend zu ihrem Schutz geschaffen.
Wer ist Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in ...
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Indivdualarbeitsrecht
Gliederung
- Arbeitsvertragsrecht
- Der Urlaub
- Die Schadenshaftung der Arbeitnehmer
- Die Auflösung des Arbeitsverhältnisses
- Der Kündigungs- und Entlassungsschutz
- Der technische Arbeitnehmerschutz (Gefahrenschutz)
- Sonderschutz für einzelne Arbeitnehmergruppen
- Arbeitsinspektion
Begriff:
Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht der Arbeitnehmer; es wurde vorwiegend zu ihrem Schutz geschaffen.
Wer ist Arbeitnehmer?
Arbeitnehmer ist, wer sich vertraglich zur Arbeitsleistung für einen anderen verpflichtet und diese Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verrichtet.
Man unterscheidet Arbeitnehmer in Lehrlinge, Arbeiter, Angestellte und Heimarbeiter. Weiterhin unterscheidet man Angestellte in Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes, Gutsangestellte, Journalisten und Schauspieler.
Man kann die Arbeitnehmer also in vier große Gruppen einteilen:
Lehrlinge:
Lehrlinge sind Personen, die einen Lehrberuf bei einem Lehrberechtigten erlernen.
Angestellte:
Angestellte sind Arbeitnehmer, auf deren Rechtsverhältnis das Angestelltengesetz, Gutsangestelltengesetz oder Journalistengesetz zur Anwendung kommt. Im weiteren Sinn versteht man darunter alle jene Personen, die kaufmännische oder höhere nichtkaufmännische Dienste oder Kanzleiarbeiten verrichten.
Arbeiter:
Arbeiter sind Personen, die keine Angestelltentätigkeit verrichten, für die also das Angestelltenrecht nicht gilt.
Heimarbeiter:
Heimarbeiter sind keine Angestellten, weil sie zwar wirtschaftlich, nicht
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