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Steuerrecht
Begriff
Steuern sind Abgaben in Geld, die öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) einheben. Dafür erbringen sie dem Steuerpflichtigen keine besonderen, sondern nur allgemeine Gegenleistungen.
Gliederung
Steuern ...
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Steuerrecht
Gliederung
- Begriff
- Gliederung
- Gliederung nach Empfänger
- Ausschließliche Bundesabgaben
- Zwischen Bund und Gemeinden geteilte Abgaben
- Ausschließliche Landes- und Gemeindeabgaben
- Gliederung nach Art der Einhebung
- Direkte Steuern
- Indirekte Steuern
- Gliederung in Abhängigkeit von den Verhältnissen des Abgabenpflichtigen
- Personen- bzw. Subjektsteuern
- Sach-, Real- oder Objektsteuern)
- Gliederung nach Möglichkeit der Absetzbarkeit
- Abzugsfähige Betriebssteuern
- Nicht abzugsfähige Privatsteuern
- Betriebliche Durchlaufsteuern
- Aktivierungspflichtige Steuern
- Obliegenheiten des Abgabenpflichtigen
- Anzeigepflicht
- Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht
- Offenlegungs- und Wahrheitspflicht
- Abgabenerklärungspflicht
- Hilfeleistungspflicht
- Aufbewahrungspflicht
- Rechtsschutz, Rechtsmittel
- Allgemeines
- Ordentliches Rechtsmittel
- Außerordentliches Rechtsmittel
- Besteuerung des Einkommens
- Einkommensteuer
- Steuerpflicht
- Besteuerungsgrundlage
- Lohnsteuer
- Allgemeines
- Lohnsteuerkarte
- Bemessungsgrundlage
- Ermittlung
- Jahresausgleich
- Umsatzsteuer
Begriff
Steuern sind Abgaben in Geld, die öffentliche Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) einheben. Dafür erbringen sie dem Steuerpflichtigen keine besonderen, sondern nur allgemeine Gegenleistungen.
Gliederung
Steuern können nach verschiedenen Gesichtspunkten gegliedert werden:
Gliederung nach Empfänger
Ausschließliche Bundesabgaben
Der Ertrag dieser Steuern fließt dem Bund zu. Solche Steuern sind z.B. Körperschaftssteuer und Vermögenssteuer.
Zwischen Bund und Gemeinden geteilte Abgaben
Diese Steuern werden zwischen dem Bund und den Ländern (bzw. den Gemeinden) nach einem durch das Finanzausgleichsgesetz festgelegten Schlüssel (Prozentsatz) geteilt. Beispiele dafür sind die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und die Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Ausschließliche Landes- und Gemeindeabgaben
Der
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