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1.1 Die Deutsche Bundesbank
1.2 Definition
Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand am 1.8.1957 aus der Verschmelzung der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder mit den Zentralbanken und der Berliner ...
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1.1 Die Deutsche Bundesbank
Gliederung
- 1.2 Definition
- 1.3 Aufgaben und Befugnisse der Bundesbank
- 1.4 Aufbau
- 2.1 Bargeld
- 2.2 Geldmengenziel
- 3.1 Diskontsatz und Diskontgeschäft
- 3.2 Lombardsatz und Lombardgeschäft
- 3.3 Entwicklung in den letzten Jahren
1.2 Definition
Die Deutsche Bundesbank ist die Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie entstand am 1.8.1957 aus der Verschmelzung der 1948 gegründeten Bank deutscher Länder mit den Zentralbanken und der Berliner Zentralbank. Das davor bestehende zweistufige föderativ gegliederte Zentralbankensystem wurde durch eine Einheitsbank nach dem Vorbild der Reichsbank abgelöst. Die Landeszentralbanken wurden in Hauptverwaltungen der Bundesbank umgewandelt. Nach der Vereinigung Deutschlands wurde eine Neuordnung notwendig. Statt früher elf gibt es seit 1.11.1992 nur noch neun Landeszentralbanken, wobei einige für zwei oder drei Bundesländer zuständig sind. Ihr Grundkapital in Höhe von 290 Mio. DM (Stand 7/92) liegt in der Hand des Bundes, so auch der Gewinn der Bundesbank.
1.3 Aufgaben und Befugnisse der Bundesbank
Sie regelt den Geldumlauf und die Kreditversorgung der deutschen Wirtschaft mit dem Ziel, die Währung zu sichern, und sorgt für die bankmäßige Abwicklung des
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