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Der Kaufvertrag (nach österreichischem Recht) Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechengeschäft. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zustande, heißt beide wollen das Geschäft. Welche Regelungen gelten Käufer und Verkäufer sind ...
Anzahl Wörter: 1.189 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: Recht -  Schultyp: Gymnasium Jgst. 11Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
sehr hilfreich

Der Kaufvertrag

Gliederung

  • Welche Regelungen gelten
  • Zustandekommen des Kaufvertrages
    • Übereinstimmende Willenserklärung
    • Geschäftsfähigkeit
    • Möglichkeit des Geschäftes
    • Erlaubtheit
    • Freiwilligkeit
  • Die Angabe der Warenart: Qualität
    • Besichtigung der Ware
    • Beschreibung und Abbildung
    • Muster und Proben
    • Marken
    • Typen, Normen, Handelsklassen
    • Sonderregelungen der Qualität
  • Die Angabe der Menge (Quantität)
    • Die Maßgröße
    • Die Mengenangaben im Kaufvertrag
    • Berücksichtigung der Verpackung
    • Gewichtsabzüge
  • Der Preis
    • Preisfestsetzung
    • Skonto und Rabatt
    • Preisangaben und USt
  • Lieferbedingungen
    • Erfüllungsort der Lieferung
    • Kostenübergang
    • Kaufvertragsklauseln
  • Zahlungsbedingungen
    • Erfüllungsort der Zahlung
    • Erfüllungszeit der Zahlung
  • Die Verpackung
  • Sonstige Vertragsbestandteile
    • AGB
    • Eigentumsvorbehalt
    • Umtauschrecht
    • Konventionalstrafen (Pönale)
    • Reuegeld
(nach österreichischem Recht)

Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges verbindliches Rechengeschäft. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärung zustande, heißt beide wollen das Geschäft.

Welche Regelungen gelten

Käufer und Verkäufer sind Kaufleute: HGB
Verkäufer ist Unternehmer, Käufer privater: KSchG
Beide Private: ABGB

Zustandekommen des Kaufvertrages

Übereinstimmende Willenserklärung

a) mündlich: du sagst, dass du damit einverstanden bist.
b) schlüssig: du gibst z.B. der Verkäuferin das Geld für die Ware
c) schriftlich: des is eh klar, du unterschreibst z.B. einen Vertrag
d) stillschweigend: nur bei langjährigen Geschäftspartnern

Geschäftsfähigkeit

voll geschäftsfähig: ab 19 Jahren
mündig minderjährig: 14 bis 19 Jahre (Verfügung über Taschengeld etc. möglich)
unmündig: 7 bis 14 Jahre (Schenkungen, bei denen keine Pflichten eingegangen werden sind möglich)
nicht geschäftsfähig: 0 bis 7 Jahre (Kinder)

Möglichkeit des Geschäftes

Unmögliche oder sinnlose Geschäfte sind ungültig. z.B. Verkauf eines Grundstückes auf dem Mars.

Erlaubtheit

Das Geschäft darf

[...]

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