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Die österreichische Verwaltung - Aufbau und Verfahren Man unterteilt die Verwaltung nach dem Träger der Verwaltung in Bundesverwaltung, Landesverwaltung und Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird von besonderen Einrichtungen (Körperschaften) ausgeübt. Des weiteren wird die Verwaltung ...
Anzahl Wörter: 1.853 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: Recht, Politik -  Schultyp: Universität Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
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Die österreichische Verwaltung - Aufbau und Verfahren

Gliederung

  • Die Bundesministerien
  • Ämter und Behörden
  • Unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung
  • Die Landesverwaltung
  • Einrichtungen der Selbstverwaltung
    • Territoriale Selbstverwaltung
    • Berufliche Selbstverwaltung
    • Soziale Selbstverwaltung
    • Kulturelle Selbstverwaltung
  • Die umfassende Landesverteidigung
    • Das Bundesheer
  • Das Verwaltungsverfahren
  • Das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren
  • Kontrollfragen
Man unterteilt die Verwaltung nach dem Träger der Verwaltung in Bundesverwaltung, Landesverwaltung und Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltung wird von besonderen Einrichtungen (Körperschaften) ausgeübt. Des weiteren wird die Verwaltung nach den Rechten in der Verwaltung in Hoheitsverwaltung und Privatwirtschaftsverwaltung unterteilt. Die Hoheitsverwaltung ist mit Befehls- und Zwangsgewalt ausgestattet.
z.B.: Erteilung einer Gewerbeberechtigung, Verhängung einer Verwaltungsstrafe Bei der Privatwirtschaftsverwaltung handelt der Verwaltungsträger als Träger von Privatrechten.
z.B.: Betrieb der Bundesbahnen, Ankauf einer Liegenschaft für ein Amtsgebäude In diesem Fall tritt der Bund, das Land oder die Gemeinde anderen Privatrechtsträgern gegenüber gleichberechtigt und gleichgeordnet auf.

Die Organe der Verwaltung können bestellt werden durch:
- Wahl (z.B.: Bundespräsident)
- Ernennung (z.B.: Bundeskanzler, Richter, Beamte)
- privatrechtlichen Vertrag (z.B.: Vertragslehrer)

Durch die Bestellung erhalten die Betroffenen besondere
- Rechte ( Besoldung, Pension )
und
- Pflichten ( Treuepflicht, Amtsverschwiegenheit )

Die Bundesministerien

Bundeskanzleramt:
- Angelegenheiten

[...]

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