|
Das Bundesverfassungsgericht
Allgemeines
Zweifelsohne trifft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe mit seinen Urteilen politisch relevante Entscheidungen. Allein bis Ende 1998 hat das BVerfG 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt, allein bis 1990 wurde ...
|
![]() |
Das Bundesverfassungsgericht
Gliederung
- Allgemeines
- Zusammensetzung
- Richterwahl
- Aufgaben und Zuständigkeit
- Organisation
- Senat (Grundrechtssenat)
- Senat (Staatsrechtssenat)
Allgemeines
Zweifelsohne trifft das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe mit seinen Urteilen politisch relevante Entscheidungen. Allein bis Ende 1998 hat das BVerfG 216 Gesetze und Verordnungen für nichtig erklärt, allein bis 1990 wurde jedes achte Bundesgesetz überprüft. Die Möglichkeit des Parteiverbots verdeutlicht die politische Relevanz ebenfalls. 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP), 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) verboten.
Zusammensetzung
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Bundestag und Bundesrat wählen jeweils die Hälfte der Richter beider Senate (Art. 94 I GG). Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts dürfen weder Organen der Legislative noch Organen der Exekutive des Bundes oder der Länder angehören.
Richterwahl
Die Richter werden
[...]
(weiter bei vollständiger Anzeige)
Gliederung ändern (bei vollständiger Anzeige)
Druckansicht (bei vollständiger Anzeige)
Bewertung abgeben Fehler melden per eMail weiterempfehlen
|
Zur vollständigen Anzeige dieses Datensatzes musst du dich mit deinem Facebook-Account einloggen!
|
