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Bundesrepublik Deutschland
Gründung
07.09.1949
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin (seit 03.10.1990)
Brandenburg (seit 03.10.1990)
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern (seit ...
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Bundesrepublik Deutschland
Gliederung
- Gründung
- Länder
- Föderalismus
- Allgemeines
- Funktionen des Föderalismus
- Konsequenzen der deutschen Wiedervereinigung
- Sozialer Rechtsstaat
- Aus der Verfassung
- Artikel 65
- Kanzlerprinzip
- Ressortprinzip
- Kabinettsprinzip
- Bürgerinitiativen und Soziale Bewegungen
- Möglichkeiten für organisierte Interessen, den Handlungsspielraum des Staates einzuschränken
- Inkompatibilitäts-Theorem
- Strukturelles Rivalitätstheorem
- Komplementaritätstheorem
- Gründe der Verdrossenheitsdebatte
Gründung
07.09.1949
Länder
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin (seit 03.10.1990)
Brandenburg (seit 03.10.1990)
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern (seit 03.10.1990)
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland Pfalz
Saarland
Sachsen (seit 03.10.1990)
Sachsen Anhalt (seit 03.10.1990)
Schleswig Holstein
Thüringen (seit 03.10.1990)
Föderalismus
Allgemeines
"Föderalismus" (lateinisch "foedus" für "Bund") meint die politische und organisatorische Zusammenfassung von mehr oder weniger autonomen Staaten in ein übergeordnetes Ganzes, zum Beispiel einem Staatenbund Bundesstaat. Staatliche Aufgaben sind hier zwischen dem Gesamtstaat und den Gliederstaaten aufgeteilt. Das föderative System soll einer politischen Machtkonzentration entgegenwirken. Gesamtstaat und Gliederstaaten müssen bei der Erledigung der Aufgaben zusammenwirken, sich gegenseitig kontrollieren und wechselseitig
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