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Datenschutzgesetze
Allgemeines
Es gibt eine Vielzahl von Dateien, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass diese Dateien verfälscht, gelöscht, missbraucht oder weitergegeben werden. Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten ...
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Datenschutzgesetze
Gliederung
- Allgemeines
- Auszüge aus dem BDSG
- Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes
- Personenbezogene Daten
- Zulässigkeit der Datenverarbeitung
- Rechte des Betroffenen
- Datengeheimnis
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Auszüge aus dem BayDSG
- Landesbeauftragter für den Datenschutz
- Datenschutz in der Schule
Allgemeines
Es gibt eine Vielzahl von Dateien, in denen personenbezogene Daten gespeichert werden. Es kann nie ausgeschlossen werden, dass diese Dateien verfälscht, gelöscht, missbraucht oder weitergegeben werden. Jeder muss im Rahmen seiner Möglichkeiten und der gesetzlichen Bestimmungen darauf achten, dass ein solcher Missbrauch unterbleibt. Dafür gibt es genaue Anhaltspunkte und Vorschriften durch das Datenschutzgesetz. Dabei gilt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für alle Behörden und die Firmen der Privatwirtschaft, das sehr ähnliche Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) ist auf Angelegenheiten der bayerischen Dienststellen, wie z.B. der Schulen in Bayern, anzuwenden.
Auszüge aus dem BDSG
Aufgabe und Gegenstand des Datenschutzes
Zweck: Schutz des Einzelnen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seiner Persönlichkeit nicht beeinträchtigt wird. Durch das Gesetz sind nur personenbezogene Daten geschützt!
Personenbezogene
[...]
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