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DDR vor Gericht
Nach 1990 hat die Bundesrepublik Deutschland begonnen Straftaten, Urteile sowie Vorgehensweisen der ehemaligen DDR zu untersuchen. Dabei versucht sie die Personen zu bestrafen, welche für Verletzungen der Grundrechte verantwortlich waren oder Anweisungen dazu ...
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DDR vor Gericht
Nach 1990 hat die Bundesrepublik Deutschland begonnen Straftaten, Urteile sowie Vorgehensweisen der ehemaligen DDR zu untersuchen. Dabei versucht sie die Personen zu bestrafen, welche für Verletzungen der Grundrechte verantwortlich waren oder Anweisungen dazu gaben.
- DDR-Straftaten sind gemäß § 7 StGB (Strafgesetzbuch) als Auslandsstraftaten anzusehen.
§ 7 StGB (Geltung von Auslandstaten in anderen Fällen):
1) Das deutsche Strafrecht gilt für Taten, die im Ausland gegen einen Deutschen begangen werden, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt.
2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder der Tatort keiner Strafgewalt unterliegt und wenn der Täter
1. zur Zeit der Tat Deutscher war oder es nach der Tat geworden ist oder
2. zur Zeit der Tat Ausländer war, im Inland betroffen und,
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