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Die Wahlen
Wahlen sind Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und ...
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Die Wahlen
Wahlen sind Verfahren zur Berufung (oder Abwahl) von Repräsentations-, Entscheidungs- und Herrschaftsorganen wie z. B. Staatspräsidenten, Regierungschefs, Abgeordneten, Stadt- und Gemeinderäten, Vereinsvorständen, Betriebsräten etc. in Staaten, Bundesländern und Gemeinden, Körperschaften, Verbänden und Organisationen. Wahlen erfolgen nach zuvor im Wahlrecht definierten Verfahren durch einen ebenfalls im Wahlrecht festgelegten Personenkreis, der durch seine Willensäußerung in der Wahl eine Entscheidung herbeiführt und damit den Gewählten in seiner Funktion legitimiert.
Wahlprinzipien
Je nach wahlberechtigtem Personenkreis und Wahlmodus unterscheidet man verschiedene Wahlprinzipien: Bei der allgemeinen Wahl steht grundsätzlich jedem Staatsbürger ohne Ansehen der Person das Wahlrecht zu; bei der beschränkten Wahl sind bestimmte Personenkreise, z. B. Frauen oder einkommensschwache Schichten wie beim Zensuswahlrecht, von der Teilnahme an der Wahl ausgeschlossen.
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