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Die Todesstrafe
allgemein:
in den Starfrechtsverordnungen vieler Länder
vorgesehene schwerste
Kriminalstrafe
im Reichstrafgesetztbuch: nur bei Mord u. bei
besonders schwerer
Transportgefährdung, auch bei gewissen
Verbrechen geg. ...
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Die Todesstrafe
allgemein:
in den Starfrechtsverordnungen vieler Länder
vorgesehene schwerste
Kriminalstrafe
im Reichstrafgesetztbuch: nur bei Mord u. bei
besonders schwerer
Transportgefährdung, auch bei gewissen
Verbrechen geg. Das Sprengstoffgesetz
vorgesehen,, in der BRD durch Art.102 GG
abgeschafft
wird angewandt bei
..........- MORD
..........- Besitz von u. Handeln mit Drogen
politische Terrorakte
Wirtschaftskriminalität
Ehebruch
Eurpäische Menschenrechtskonvention
6.Zusatzprotokoll 1985
Vertragstaaten bindendes Übereinkommen
jeder Mitgliedstaat des Europarates kann beitreten
Artikel1 - Die Todesstrafe ist abgeschafft.
Niemand darf zu dieser Strafe
verurteilt werden.
Artikel2 - Ein Staat kann durch Gesetze die
Todesstrafe für Taten vorsehen,
welche in Kriegszeiten begangen werden.
Bis 1981 haben 12 von 22 Staaten dies ratifiziert
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