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Berufs-und Arbeitspädagogik
I JUGENDLICHE IN DER AUSBILDUNG
GESUNDHEITLICHE BETREUUNG DES AUSZUBILDENDEN
Aufsichtspflicht
Unfallursache
Durchführung der Sicherheitsbestimmungen
Aufsichtspflicht
Der ...
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Berufs-und Arbeitspädagogik
I JUGENDLICHE IN DER AUSBILDUNG
GESUNDHEITLICHE BETREUUNG DES AUSZUBILDENDEN
Aufsichtspflicht
Unfallursache
Durchführung der Sicherheitsbestimmungen
Aufsichtspflicht
Der Ausbildungsbetrieb ist dafür verantwortlich, dass ausreichendes
Aufsichts- und Ausbildungspersonal vorhanden ist. Das können Meister
und Ausbilder sein. Meister bzw. Ausbilder müssen auf mögliche
Gefahren hinweisen. Der Ausbilder muss nicht nur auf die Gefahren
hinweisen, sondern auch auf die möglichen Rechtsfolgen die sich durch
nicht korrektes Verhalten entstehen können. §13
Unfallverhütungsvorschrift VGB 1 Allgemeine Vorschriften
Der Unternehmer hat die Verantwortungsbereiche der von ihm zu bestellenden
Aufsichtspersonen abzugrenzen und dafür zu sorgen, dass diese
ihren Pflichten auf dem Gebiet der Unfallverhütung nachkommen und
sich untereinander
[...]
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