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Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober in Kassel errichtet.
Er ist das oberste Gericht der BRD im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit.,
d. h. für Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. In diesem Bereich
sind ca. 75% ...
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Der Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof wurde am 1. Oktober in Kassel errichtet.
Er ist das oberste Gericht der BRD im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit.,
d. h. für Zivilstreitigkeiten und Strafverfahren. In diesem Bereich
sind ca. 75% aller Richter u. Richterinnen tätig.
Der BGH ist im wesentlichen ein Revisionsgericht. Seine Arbeit beschränkt
sich auf die Nachprüfung der rechtlichen Beurteilung eines Falles
durch das Gericht der Vorinstanz. Beweisaufnahmen finden daher beim BGH
nicht statt.
Die Rechtsprechung des BGH dient neben der Rechtseinheit und der Fortbildung
des Rechts auch der richtigen und gerechten Entscheidung jedes einzelnen
Falles.
Der BGH hat ca. 450 Bedienstete. Es bestehen 12 Zivil-, 5 Straf- und
8 Spezialsenate mit insgesamt 123 Richtern.
Die Geschäftsverteilung beim BGH:
12 Zivilsenate sind zuständig für Rechtstreitigkeiten über
z. B. Urheber-, Gesellschafts-, Erbrecht, Schadensersatzansprüche
usw.
Strafsenate:
In Strafsachen sind jedem Senat Revisionen aus bestimmten Oberlandesgerichtsbezirken
zugeteilt. Unabhängig hiervon sind als Spezialmaterien zugewiesen
dem:
1. Strafsenat Militärstrafsachen und Strafsachen gegen die Landesverteidigung
2. Strafsenat Staatsschutzdelikte und Delikte krimineller Vereinigungen
3. Strafsenat Verkehrsstrafsachen
4. Strafsenat Steuer- und Zollstrafsachen
1995 haben die Senate in Zivil- und Strafsachen 9261 Verfahren erledigt.
Die Verfahrensdauer in Zivilsachen beträgt ca. 10 Monate in Strafsachen
nur ca.
3 Monate.
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