|
Ehe, Scheidung,
Elterliches Sorgerecht
A.)
Einleitung
Während einer Ehe sind beide Elternteil für die gemeinsamen
Kinder gleicher Maßen zuständig. Das heißt das sie nach
§ 1627 BGB die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Sie sollen ...
|
![]() |
Ehe, Scheidung,
Elterliches Sorgerecht
A.)
Einleitung
Während einer Ehe sind beide Elternteil für die gemeinsamen
Kinder gleicher Maßen zuständig. Das heißt das sie nach
§ 1627 BGB die elterliche Sorge gemeinsam ausüben. Sie sollen
das Kind gemeinsam pflegen, erziehen, wie beaufsichtigen (§ 1631 Abs.
1) und es soll von ihnen in allen rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten
vertreten werden (§ 1629 Abs. 1 Satz 1/2).
Wie sieht es nun nach einer Scheidung aus? Wer ist nun zuständig
für das Kind? Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht? Diese Fragen
stellen sich die Eltern, das Gericht und das Jugendamt. "Das Gesetz schreibt
daher vor, dass mit der Scheidung die Frage der elterliche Sorge zwingend
geregelt werden muss." (Jochheim, S. 38)
B.)
1. Elterliche Sorge
1.1. Elterliche Sorge nach der Scheidung
"Ist aus der Ehe ein Kind hervorgegangen, so muss die
[...]
(weiter bei vollständiger Anzeige)
Druckansicht (bei vollständiger Anzeige)
Anzeige im Text-Format (bei vollständiger Anzeige)
Download als PDF-Datei (bei vollständiger Anzeige)
Download als RTF-Datei (bei vollständiger Anzeige)
Bewertung abgeben Fehler melden per eMail weiterempfehlen
|
Zur vollständigen Anzeige dieses Datensatzes musst du dich mit deinem Facebook-Account einloggen!
|
