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Genfer Konventionen
Genfer Abkommen, Genfer Übereinkommen, die zahlr. multilateralen, in Genf geschlossenen völkerrechtliche Verträge, insbesondere die 4 Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsopfer vom 12. 8. 1949 (in der dt. Gesetzessprache Genfer Rotkreuz-Abkommen genannt) mit ...
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Genfer Konventionen
Genfer Abkommen, Genfer Übereinkommen, die zahlr. multilateralen, in Genf geschlossenen völkerrechtliche Verträge, insbesondere die 4 Genfer Abkommen zum Schutz der Kriegsopfer vom 12. 8. 1949 (in der dt. Gesetzessprache Genfer Rotkreuz-Abkommen genannt) mit folgenden Einzelabkommen:
1. Das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde;
2. Das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See;
3. Das Genfer Abkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen;
4. Das Genfer Abkommen zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten.
Vorläufer war die am 22. 8. 1864 durch 16 Staaten (Deutschland: Baden, Hessen, Sachsen, Preußen und Württemberg) beschlossene Konvention zur Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten der Armeen im Felde, angeregt durch die von H. Dunant veröffentlichte Schrift "Un souvenir de Solférino" (1862); deren Neufassung von 1906 wurde ersetzt durch die Genfer Konvention vom 27.7. 1929, durch die das Rote Kreuz als internationale Organisation zum Schutz der Verwundeten und Kriegsgefangenen völkerrechtlich Sicherung erlangte. Die Abkommen gelangen zur Anwendung, sobald ein bewaffneter Konflikt zwischen zwei oder mehreren Vertragsparteien ausbricht. Eine weitere wichtige Genfer Konventionen ist das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingsabkommen) vom 28. 7. 1951.
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