Hausaufgabenseite

In dieser Datenbank sind derzeit über 6.677 verschiedene Biographien, Lebensläufe, Referate, Hausarbeiten und Facharbeiten gespeichert.
Eine Gesamtliste mit Verweisen zu allen gespeicherten Inhalten findest du hier.
Einloggen
BWL
 (83)
Biologie
 (678)
Chemie
 (157)
Deutsch
 (1.743)
Englisch
 (583)
Erdkunde
 (573)
Erziehung
 (54)
Ethik
 (1)
Französisch
 (83)
Geschichte
 (1.106)
Informatik
 (132)
Kunst
 (163)
Latein
 (132)
Mathematik
 (27)
Musik
 (311)
Niederländisch
 (2)
Philosophie
 (58)
Physik
 (297)
Politik
 (142)
Psychologie
 (99)
Recht
 (63)
Religion
 (237)
Soziales
 (250)
Spanisch
 (4)
Sport
 (47)
Klagearten Leistungsklage Sie sind darauf gerichtet, den Gegner zu einer Leistung, einer Unterlassung oder einer Duldung zu verurteilen, z.B. Klage auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, auf Herausgabe einer Sache, auf Unterlassung wettbewerbsschädigender Handlung, ...
Anzahl Wörter: 126 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: Recht -  Schultyp: unbekannt Rechtschreibung nicht überprüft!Druckansicht verfügbarAnzeige im Text-Format verfügbarDownload als PDF-Datei verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
hilfreich

Klagearten

Leistungsklage

Sie sind darauf gerichtet, den Gegner zu einer Leistung, einer Unterlassung oder einer Duldung zu verurteilen, z.B. Klage auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, auf Herausgabe einer Sache, auf Unterlassung wettbewerbsschädigender Handlung, auf Duldung der Zwangsvollstreckung usw.

Feststellungsklage

Durch eine Feststellungsklage begehrt der Kläger die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines sachlich-rechtlichen oder eines prozessualen Rechtsverhältnisses, z.B. Feststellung, dass der Beklagte für alle Schäden haftet, die aus einem Verkehrsunfall zukünftig noch entstehen werden, Feststellung, dass der Kläger zur Kündigung, zur Leistungsverweigerung usw. berechtigt ist.

(Rechts-) Gestaltungsklage

Mit ihnen begehrt der Kläger eine Rechtsänderung. Anders als Urteil über Leistungs- und Feststellungsklage, die rechtbezeugende Wirkung haben, wirken Gestaltungsurteile rechtsbegründend, z.B. Antrag auf Scheidung der Ehe, Auflösung einer OHG, Anfechtung der Ehelichkeit, Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil.

Druckansicht Druckansicht
Anzeige im Text-Format Anzeige im Text-Format
Download als PDF-Datei Download als PDF-Datei
Download als RTF-Datei Download als RTF-Datei

Bewertung abgeben   Fehler melden   per eMail weiterempfehlen


© 2012 hausaufgabenseite.de Webmaster