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Die Idee der Herrschaftdes Rechts.
1. Die Herrschaft des "gefundenen Rechts" in Antike und Mittelalter.
In Antike und Mittelalter wurde das Recht von den überlieferten
Gerechtigkeits- Vorstellungen und Sitten abgeleitet. Es konnte nicht geschaffen
sondern ...
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Die Idee der Herrschaftdes Rechts.
1. Die Herrschaft des "gefundenen Rechts" in Antike und Mittelalter.
In Antike und Mittelalter wurde das Recht von den überlieferten
Gerechtigkeits- Vorstellungen und Sitten abgeleitet. Es konnte nicht geschaffen
sondern lediglich gefunden werden. Dabei handelte es sich nicht um Gesetzgebung
im modernen Sinne, sondern um Auslegung und Formulierung bereits vorhandener
Rechtsvorstellungen. Die gefundenen Rechtsnormen wurden durch richterliche
Auslegung den Einzelfällen angepaßt. Neubildung von Rechtsnormen
kam selten vor, weil sozialer und wirtschaftlicher Wandel sehr langsam
vor sich ging und außerdem die Rechtsnormen so allgemein waren, das
sie den Gestaltungsmöglichkeiten der Herrscher breiten Raum ließen.
Wenn es doch dazu kam war meist ein kompliziertes Verfahren notwendig.
Die Bindung des Rechts an überlieferte Sitten und Gerechtigkeitsvorstellungen
war eine
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