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Der Prokurist
Der Prokurist übernimmt alle Geschäfte und Rechtsverhandlungen eines Bertriebes, solange er nicht
das Geschäft auflöst
das Geschäft verkauft
weitere Gesellschafter aufnimmt
Prokura erteilt oder überträgt ...
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Der Prokurist
Der Prokurist übernimmt alle Geschäfte und Rechtsverhandlungen eines Bertriebes, solange er nicht
das Geschäft auflöst
das Geschäft verkauft
weitere Gesellschafter aufnimmt
Prokura erteilt oder überträgt
Inventuren oder Bilanzen unterschreibt
Grundstücke, Gebäude oder ähnliche Sachgüter veräußert oder belastet (es sei denn er ist ausdrücklich dazu bevollmächtigt worden).
Ansonsten sind ihm Handlungen wie Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern, Verlagerung des Firmensitzes, Erteilung von Handlungsvollmachten (solange diese seine eigenen Vollmachten nicht überschreiten), Bürgschaften und Ähnliches gestattet.
Das Erteilen einer Prokura
Eine Prokura kann an jede Person erteilt werden, die sich für diese Aufgabe eignet. Nur ein Vollkaufmann, bzw. dessen gesetzlicher Vetreter kann eine Prokura erteilen. In der Regel ist der Vollkaufmann ein Mitglied der Führungsebene
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