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In einem Kernkraftwerk entstehen nach einiger Zeit radioaktive Abfälle (Spaltprodukte, Plutonium und radioaktiv verseuchte Neutronen). Da diese Abfälle in den Brennelementen im Kernkraftwerk nicht mehr gebraucht werden, müssen die Brennelemente nach der Lagerung im Abklingbecken entweder zu ...
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In einem Kernkraftwerk entstehen nach einiger Zeit radioaktive Abfälle (Spaltprodukte, Plutonium und radioaktiv verseuchte Neutronen). Da diese Abfälle in den Brennelementen im Kernkraftwerk nicht mehr gebraucht werden, müssen die Brennelemente nach der Lagerung im Abklingbecken entweder zu einem atomaren Endlager oder zu einer Wiederaufarbeitungsanlage transportiert werden. Dieser Transport läuft allerdings nicht so einfach ab wie man es sich im ersten Moment vorstellt.
Für den Transport von radioaktiven Abfällen gilt eine besondere Strahlenschutzverodnung. Zur Einhaltung der in der Strahlenschutzverodnung vorgeschriebenen Regeln und Grenzwerte ist eine Reihe technischer Maßnahmen nötig, die von der Gewerbeaufsicht regelmäßig überprüft werden. Insbesondere müssen die radioaktiv verseuchten Neutronen durch geeignete Strahlenschutzschichten so stark geschwächt werden, dass die für die Bevölkerung vorgeschriebenen Grenzwerte außerhalb von Betriebsräumen eingehalten werden.
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