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Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer)
Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für an ihn
erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird. Voraussetzungen für den ...
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Die Umsatzsteuer im Beschaffungsbereich (Vorsteuer)
Unter der Vorsteuer versteht man jene Umsatzsteuer, die dem Unternehmer von anderen Unternehmern für an ihn
erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird. Voraussetzungen für den
Vorsteueranspruch sind:
die Lieferung oder die sonstige Leistung muss erbracht worden sein, die
Rechnung muss vorliegen.
Für die Geltendmachung der Vorsteuer ist das Datum der Rechnung entscheidend.
Die Forderung an das Finanzamt entsteht am Ende des Monats des Rechnungsdatums.
Die Vorsteuer wird (im Normalfall) von der Umsatzsteuer des betreffenden Monats abgezogen. An das Finanzamt
ist nur der Unterschiedsbetrag (Zahllast) zu entrichten.
Beispiel:
Tag der Lieferung bzw. der sonstigen Leistung 15. Juni 19irgendwas, Datum der Rechnung 15. Juni 19 ..; die
Forderung an das Finanzamt entsteht am 30. Juni 19.., die Vorsteuer gehört in
[...]
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