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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.Mai 1949 vom Par-lamentarischen Rat beschlossen Es trat am 24.Mai 1949 in Kraft. Damit war die Bun-desrepublik Deutschland (BRD) gegründet.
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Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23.Mai 1949 vom Par-lamentarischen Rat beschlossen Es trat am 24.Mai 1949 in Kraft. Damit war die Bun-desrepublik Deutschland (BRD) gegründet.
Dem parlamentarischen Rat gehörten 65 Mitglieder an, die von denen in der Präam-bel genannten Bundesländer gewählt worden waren. Bereits vorher hatten die Bun-desländer über den Entwurf beraten. Von den 12 Bundesländern stimmten ihm 10 zu. Außerdem stimmten die Militärgouverneure der drei westlichen Besatzungszonen am 12.4.1949 unter Vorbehalten zu.
Mit dem Grundgesetz sollte verhindert werden, dass sich wiederholt, was unter Hitler passiert ist. Dort wurden nämlich die Menschenrechte mit Füßen getreten und viele Menschen umgebracht, weil sie Juden waren oder einen anderen Glauben hatten. Im Grundgesetz ist deshalb z.B. geregelt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass
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