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RÖMISCHES RECHT
1. RÖMISCHE RECHTSGESCHICHTE
a. Der patrizische Adelsstaat (753-510 v. Chr.)
i. Verfassung und Verfassungsorgane
· Patrizer (=Adel) besitzen die Macht
(Patrizer: lat. patres = Väter, Vorfahren )
· Erster römischer König war Romulus
ii. ...
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RÖMISCHES RECHT
1. RÖMISCHE RECHTSGESCHICHTE
a. Der patrizische Adelsstaat (753-510 v. Chr.)
i. Verfassung und Verfassungsorgane
· Patrizer (=Adel) besitzen die Macht
(Patrizer: lat. patres = Väter, Vorfahren )
· Erster römischer König war Romulus
ii. Rechtsquellen
· Rechtsbewusstein hängt stark mit religiös - sakralen Vorstellungen zusammen
· Keine explizieten, allgemeinen Gesetze, nur Beispielsfälle
· Langsam vollziehende Diverenzierung im Rechtbewusstsein:
α) Göttliches Recht (fas )
β) Menschliches Recht (ius )
- Privates Recht (ius privatum)
- Öffentliches Recht (ius publicum)
· Selbstjustiz und Gewohnheitsrecht waren an der Tagesordnung
b. Die Republik (510-27 v. Chr.)
i. Verfassung und Verfassungsorgane
· Erste "Gewaltenteilung" in:
α) Senat (= Ältestenrat )
- gab Empfehlungen (senatum consultum) an die Magistratur und Volksversammlung aus, welche jedoch bedingt
[...]
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