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CANNABIS ist der wissenschaftliche Ausdruck für die Hanfpflanze. DIE DROGE WIRD IM BETÄUBUNGSMITTELGESETZ(BtMG) ALS ILLEGAL EINGESTUFT. Danach sind Handel und Konsum von Cannabis verboten. Vor acht Jahren kam der Paragraf 31 a hinzu. In diesem wird der Staatsanwaltschaft ermöglicht, von der ...
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CANNABIS ist der wissenschaftliche Ausdruck für die Hanfpflanze. DIE DROGE WIRD IM BETÄUBUNGSMITTELGESETZ(BtMG) ALS ILLEGAL EINGESTUFT. Danach sind Handel und Konsum von Cannabis verboten. Vor acht Jahren kam der Paragraf 31 a hinzu. In diesem wird der Staatsanwaltschaft ermöglicht, von der Strafverfolgung abzusehen. Und zwar in allen Fällen, in denen "die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an einer Strafe besteht und der Täter die Betäubungsmittel nur für den Eigenverbrauch in GERINGER MENGE anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt oder besitzt". Problem. Jedes Bundesland definiert die "geringe Menge" anders. Als Richtwert gelten sechs Gramm.
Aus der weiblichen Pflanze gewinnt man die beiden bekanntesten Rauschmittel: MARIHUANA und HASCHISCH. Marihuana, auch Gras genannt, besteht aus getrockneten Blüten, Blättern und Stängelspitzen. Haschisch ("Dope", "Shit") wird aus Harz, dem Pflanzensaft, gewonnen und zu Klumpen
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