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DIE ORGANE DER EU
1.Das Europäische Parlament (EP) :
- Entspricht in den Grundzügen dem Bundestag, hat aber bei weitem keine so große exekutive Gewalt.
DIE RECHTE DES EP:
1.Gesetzgebungsrechte:
Früher:
-Bei Gesetzgebungsverfahren ...
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DIE ORGANE DER EU
1.Das Europäische Parlament (EP) :
- Entspricht in den Grundzügen dem Bundestag, hat aber bei weitem keine so große exekutive Gewalt.
DIE RECHTE DES EP:
1.Gesetzgebungsrechte:
Früher:
-Bei Gesetzgebungsverfahren nur beratende Funktion durch z.B. Stellungnahme zu manchen Gesetzentwürfen.
Heute:
-Stellungnahme bei allen Gesetzentwürfen (eine Lesung), aber keine Berücksichtigungspflicht des RATs.
-Recht zur Aufforderung der Kommission zur Ausarbeitung eines bestimmten Gesetzes.
-Kein Initiativrecht (keine eigenen Gesetzentwürfe)
2.Haushaltsrechte:
-Beratung und Verabschiedung des Haushalts zusammen mit RAT. EP hat aber privilegiertere Rechte wie z.B.
Ablehnung eines vorgelegten Haushaltsplans oder Erhöhung "nichtobligatorischer" Ausgaben.
3.Kontrollrechte:
-Zustimmung bei der Ernennung der Kommission und ihres Präsidenten ist erforderlich.
-Recht
[...]
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