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Arbeitsrecht
Es gibt zwei Unterformen des Arbeitsrechts:
1) Das Individual-Arbeitsrecht
2) Das Kollektiv-Arbeitsrecht
Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das ...
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Arbeitsrecht
Es gibt zwei Unterformen des Arbeitsrechts:
1) Das Individual-Arbeitsrecht
2) Das Kollektiv-Arbeitsrecht
Das Individual-Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Das Kollektiv-Arbeitsrecht regelt das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf betrieblicher und vor allen überbetrieblicher Ebene.
(Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände üben "Druck" auf die Firmen aus, um das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmer mehr ins "Gleichgewicht" zu bringen.)
Einige Beispiele für arbeitsrechtliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland:
- Arbeitszeitgesetz
- Bundesurlaubsgesetz
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Kündigungsschutzgesetz
- Mutterschutzgesetz
Entwicklung zum Bundesurlaubsgesetz:
Anspruch auf Jahresurlaub:
1903 3 Tage nur Metallindustrie, Brauereien
1930
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