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Der Annahmeverzug
Der Käufer befindet sich in Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht annimmt. Hierbei ist gleichgültig, aus welchen Gründen er die Warenannahme verwei-gert.
Ordnungsgemäße Lieferung heißt:
Die Lieferung
- zur Rechten ...
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Der Annahmeverzug
Der Käufer befindet sich in Annahmeverzug, wenn er die ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht annimmt. Hierbei ist gleichgültig, aus welchen Gründen er die Warenannahme verwei-gert.
Ordnungsgemäße Lieferung heißt:
Die Lieferung
- zur Rechten Zeit,
- am rechten Ort,
- in der richtigen Güte,
- in der richtigen Menge
zu Liefern.
Wenn die Ware mangelhaft ist, oder von dem vereinbarten Termin geliefert wird, braucht der Kunde die Ware nicht anzunehmen. Doch wenn vereinbart wurde, dass der Kunde die Ware selbst abholt und der Verkäufer die Bereitstellung mitgeteilt hat, so befindet sich der Käufer in Verzug, wenn er die Ware nicht abholt.
Die Gefahr für die Ware trägt ab dem Zeitpunkt der Annahmeverweigerung der Käufer. Der Verkäufer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Rechte und Pflichten des Verkäufers bei Annahmeverzug:
- Lagerung im eigenen Lager oder einem
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