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DIE HERSTELLUNG ALKOHOLISCHER GETRÄNKE:
- Das Reinheitsgebot wurde 1516 in Bayern erlassen.
- Es is noch heute in Deutschland die Grundlage zum Bierbrauen.
- Laut dem Reinheitsgebot dürfen nur die Natur oder Rohstoffe Malz, Hefe, Hopfen und Wasser verwendet werden.
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DIE HERSTELLUNG ALKOHOLISCHER GETRÄNKE:
- Das Reinheitsgebot wurde 1516 in Bayern erlassen.
- Es is noch heute in Deutschland die Grundlage zum Bierbrauen.
- Laut dem Reinheitsgebot dürfen nur die Natur oder Rohstoffe Malz, Hefe, Hopfen und Wasser verwendet werden.
- Früher hat man andere Zutaten verwendet, z. B. Hirse statt Gerste oder Rosmarin anstatt Hopfen
- Beim Brauen wird geröstet, erhitzt, gekocht, gekühlt, gerührt, vergoren, um und abgefüllt
- Nach dem die einzelnen Rohstoffe geerntet wurden, geht's in weiteren Produktionsschritten an die Bierherstellung:
Das Mälzen, Das Schroten, Das Maischen, Das Läuten, Das Würzekochen, Die Hopfengabe, Die Würzeklärung, Die Würzekühlung, Die Gärung und zum Schluss des Filtrieren.
- Beim eigentlichen Brauen findet der erste Arbeitsschritt net in der Brauerei statt, sondern in der Mälzerei.
- Die Gerste wird dort unter Zusatz von Wasser zum Keimen gebracht. Im Korn werden dabei Enzyme
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