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Die Aktiengesellschaft Allgemeines Eine Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter der AG (Aktionäre) sind mit Kapitaleinlagen (Aktien, dies sind Anteilscheine an der jeweiligen ...
Anzahl Wörter: 997 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: BWL, Recht -  Schultyp: unbekannt Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbarAnzeige im Text-Format verfügbarDownload als PDF-Datei verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
sehr hilfreich

Die Aktiengesellschaft

Gliederung

  • Allgemeines
  • Gründung
  • Geschäftsführung
    • Vorstand (Lenkorgan)
    • Aufsichtsrat (Kontrollorgan)
    • Hauptversammlung (Betriebsverfassungsorgan der Aktionäre)
  • Nutzen des Gewinns
  • Mitwirkung der Arbeitnehmer
  • Zusammenfassung

Allgemeines

Eine Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter der AG (Aktionäre) sind mit Kapitaleinlagen (Aktien, dies sind Anteilscheine an der jeweiligen Gesellschaft) an der Gesellschaft beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der AG haften zu müssen. Für ihre Geldeinlage in die AG erhalten die Aktionäre Gewinnanteile (Dividende), welche zumeist jährlich gezahlt werden. Die Rechtsform AG wird in Deutschland zumeist von Großunternehmen gewählt, gemessen an allen Unternehmen ist daher die Rechtsform der AG eher selten. Ihre wirtschaftliche Bedeutung in der gewerblichen Wirtschaft ist jedoch sehr groß. Der Mindestnennbetrag einer AG (Grundkapital) muss 100.000DM (51.130€) und der Mindestnennbetrag einer einzelnen Aktie 5,-DM betragen. Zur Gründung einer AG sind mindestens fünf Personen notwendig. Diese Gründer können entweder alle Aktien unter

[...]

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