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Die Aktiengesellschaft
Allgemeines
Eine Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter der AG (Aktionäre) sind mit Kapitaleinlagen (Aktien, dies sind Anteilscheine an der jeweiligen ...
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Die Aktiengesellschaft
Gliederung
- Allgemeines
- Gründung
- Geschäftsführung
- Vorstand (Lenkorgan)
- Aufsichtsrat (Kontrollorgan)
- Hauptversammlung (Betriebsverfassungsorgan der Aktionäre)
- Nutzen des Gewinns
- Mitwirkung der Arbeitnehmer
- Zusammenfassung
Allgemeines
Eine Aktiengesellschaft ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Die Gesellschafter der AG (Aktionäre) sind mit Kapitaleinlagen (Aktien, dies sind Anteilscheine an der jeweiligen Gesellschaft) an der Gesellschaft beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der AG haften zu müssen. Für ihre Geldeinlage in die AG erhalten die Aktionäre Gewinnanteile (Dividende), welche zumeist jährlich gezahlt werden. Die Rechtsform AG wird in Deutschland zumeist von Großunternehmen gewählt, gemessen an allen Unternehmen ist daher die Rechtsform der AG eher selten. Ihre wirtschaftliche Bedeutung in der gewerblichen Wirtschaft ist jedoch sehr groß. Der Mindestnennbetrag einer AG (Grundkapital) muss 100.000DM (51.130€) und der Mindestnennbetrag einer einzelnen Aktie 5,-DM betragen. Zur Gründung einer AG sind mindestens fünf Personen notwendig. Diese Gründer können entweder alle Aktien unter
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