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Familienrecht
Grundbegriffe
Familie
Eine Familie ist das Stammelternpaar mit allen Nachkommen.
Verwandtschaft
Verwand sind Personen, die entweder direkt voneinander oder von mindestens einem gemeinsamen Vorfahren abstammen.
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Familienrecht
Gliederung
- Grundbegriffe
- Familie
- Verwandtschaft
- Schwägerschaft
- Ehe
- Ehe
- Allgemeines
- Voraussetzungen
- Rechte und Pflichten der Ehegatten
- Pflichten
- Rechte
- Eigene Erwerbstätigkeit
- Schlüsselgewalt
- Gütetrennung
- Auflösung
- Allgemeines
- Aufhebung
- Scheidung
- Gründe
- Scheidung im Einvernehmen
- Folgen
- Eltern und Kinder
- Allgemeines
- Eheliche und uneheliche Kinder
- Rechte und Pflichten der Eltern
- Legitimation
- Adoption
Grundbegriffe
Familie
Eine Familie ist das Stammelternpaar mit allen Nachkommen.
Verwandtschaft
Verwand sind Personen, die entweder direkt voneinander oder von mindestens einem gemeinsamen Vorfahren abstammen.
Schwägerschaft
Unter Schwägerschaft versteht man das Verhältnis eines Ehegatten zu den Verwandten des anderen. (z.B. Schwiegervater und Schwiegersohn) .
Ehe
Eine Ehe ist der Vertrag zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die damit eine dauernde Lebensgemeinschaft begründen.
Ehe
Allgemeines
Die Ehe ist die von Rechts wegen bestehende lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Sie umfasst die Bereitschaft der Ehegatten, sich gegenseitigen Beistand zu leisten, und in der Regel auch den Willen, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen.
Einer Eheschließung kann eine Verlobung
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