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Familienrecht Grundbegriffe Familie Eine Familie ist das Stammelternpaar mit allen Nachkommen. Verwandtschaft Verwand sind Personen, die entweder direkt voneinander oder von mindestens einem gemeinsamen Vorfahren abstammen. ...
Anzahl Wörter: 1.184 - Aktuelle Sprache: Deutsch - Unterrichtsfach: Recht -  Schultyp: Gymnasium Rechtschreibung überprüft (ohne Gewähr!)Druckansicht verfügbarAnzeige im Text-Format verfügbarDownload als PDF-Datei verfügbarDownload als RTF-Datei verfügbar
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Familienrecht

Gliederung

  • Grundbegriffe
    • Familie
    • Verwandtschaft
    • Schwägerschaft
    • Ehe
  • Ehe
    • Allgemeines
    • Voraussetzungen
    • Rechte und Pflichten der Ehegatten
      • Pflichten
      • Rechte
        • Eigene Erwerbstätigkeit
        • Schlüsselgewalt
        • Gütetrennung
    • Auflösung
      • Allgemeines
      • Aufhebung
      • Scheidung
        • Gründe
        • Scheidung im Einvernehmen
        • Folgen
  • Eltern und Kinder
    • Allgemeines
    • Eheliche und uneheliche Kinder
    • Rechte und Pflichten der Eltern
    • Legitimation
    • Adoption

Grundbegriffe

Familie

Eine Familie ist das Stammelternpaar mit allen Nachkommen.

Verwandtschaft

Verwand sind Personen, die entweder direkt voneinander oder von mindestens einem gemeinsamen Vorfahren abstammen.

Schwägerschaft

Unter Schwägerschaft versteht man das Verhältnis eines Ehegatten zu den Verwandten des anderen. (z.B. Schwiegervater und Schwiegersohn) .

Ehe

Eine Ehe ist der Vertrag zweier Personen verschiedenen Geschlechts, die damit eine dauernde Lebensgemeinschaft begründen.

Ehe

Allgemeines

Die Ehe ist die von Rechts wegen bestehende lebenslange und umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen verschiedenen Geschlechts. Sie umfasst die Bereitschaft der Ehegatten, sich gegenseitigen Beistand zu leisten, und in der Regel auch den Willen, Kinder zu zeugen und sie zu erziehen.
Einer Eheschließung kann eine Verlobung

[...]

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