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Bundestagswahl
Am Anfang der Bundestagswahl steht die Wahlbenachrichtigung. Sie enthält die Informationen, wo sich die Wahllokale befinden und wann diese geöffnet haben.
Alle Wähler haben zwei Entscheidungen zu treffen. Mit der ersten legt jeder fest, wer ihn ganz persönlich ...
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Bundestagswahl
Am Anfang der Bundestagswahl steht die Wahlbenachrichtigung. Sie enthält die Informationen, wo sich die Wahllokale befinden und wann diese geöffnet haben.
Alle Wähler haben zwei Entscheidungen zu treffen. Mit der ersten legt jeder fest, wer ihn ganz persönlich politisch im Bundestag in Berlin vertreten soll. Mit der zweiten entscheidet er, welche Partei er an der Regierung sehen möchte.
Das gesamte Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt, der mit der Erststimme gewählt wird. Dies hat zunächst nichts mit dem Bundestag zu tun. Es wird lediglich ein örtlicher Repräsentant gewählt, der dann die Region vertritt. Dieser erhält nun ein Direktmandat, unabhängig von seiner Partei. Der Mandatsträger erfüllt nun wahrend der 7-jährigen Legislaturperiode den Wahlauftrag. Wenn zwei Kandidaten genau dieselbe Anzahl an Stimmen erreicht haben, entscheidet das Los wer den Wahlkreis vertreten soll.
Die für eine Partei wichtige Wahl ist die Zweitstimme und somit auch die Entscheidungsstimme. Sie entscheidet, wenn eine Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen für sich gewinnen konnte, wie viele Abgeordnete mit Plätzen im Bundestag vertreten sein werden.
"Ohne Wählerinnen und Wähler gibt es keine Demokratie." (Wolfgang Thierse, Bundestagspräsident)
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